Ehemaliger Kriegsgefangenenfriedhof an der Reitbrake: Wann kommt das würdige Gedenken?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Bahnwerkstatt auf dem Gelände an der Reitbrake in Bremen-Oslebshausen und den weiteren, dort aufgefundenen sterblichen Überresten von in Bremen zu Tode gekommenen Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ergeben sich sowohl erinnerungspolitische und völkerrechtliche Fragen als auch zu etwaigen Auswirkungen auf das Bauvorhaben Bahnwerkstatt. Angesichts der Bedeutung des – umgangssprachlich als „Russenfriedhof“ bezeichneten – Gräberfeldes sieht die aktuelle rot-grün-rote Koalitionsvereinbarung vor, der Opfer angemessen zu gedenken und noch in der laufenden Wahlperiode Erinnerungsorte zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Welche gesicherten Erkenntnisse bestehen zur Zahl der auf dem Areal bestatteten Opfer sowie zur vollständigen Exhumierung?
- Wann und wie haben sich Senat und betroffene Nationen zum weiteren Verbleib und zur Neubestattung der Knochen und Skelette verständigt?
- Mit welchem Ergebnis liegt ein Gutachten zur völkerrechtlichen Schutzwürdigkeit des Geländes vor, auch unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Verwesungszustands?
- Von wann ist diese Bewertung und von wem stammt sie?
- Wenn keine Bewertung vorliegt, welche rechtlichen und ethischen Konsequenzen ergeben sich daraus für das Bauvorhaben?
- Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass das Gelände weiterhin als Kriegsgräberstätte mit unbegrenztem Ruherecht zu behandeln sei?
- Welcher Austausch bestand bzw. besteht zur völkerrechtlichen Bewertung und Klärung mit erinnerungspolitischen Akteuren und den betroffenen Nationen?
- Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat der Senat, insbesondere der Kultursenator, in der Vergangenheit darauf hingewirkt, die Bahnwerkstatt an einem alternativen Standort zu errichten, um erinnerungs- und völkerrechtliche Aspekte zu wahren?
- Mit welchen Aktivitäten hat der Senat, insbes. der Kultursenator, in der Vergangenheit darauf hingewirkt, das angekündigte würdevolle Gedenken umzusetzen, und wie bewertet er die Forderung nach einem Gedenkort vor Ort statt – oder zusätzlich zu – einem Erinnerungsort auf dem Osterholzer Friedhof?
- Wann ist mit Vorlage des angekündigten Gedenkkonzeptes und dessen Umsetzung zu rechnen?
- Welche Experten und Akteure sind an der konzeptionellen Gestaltung beteiligt?
- Besteht diesbzgl. Einvernehmen mit den betroffenen Nationen und welche Abstimmungen sind dazu bisher erfolgt bzw. wann geplant?
- Wie bewertet der Senat die aktuell anhängigen Klagen gegen das Bauvorhaben – sowohl die historisch-moralische Klagen als auch die Anwohner- und Umweltklagen?
- Wann ist nach Einschätzung des Senats mit einer abschließenden Entscheidung über das Gelände zu rechnen?