Digitalisierung in der Steuerverwaltung im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die digitale Transformation der Prozesse innerhalb der Steuer- bzw. Finanzverwaltung ist die Vo-raussetzung für ein einfaches und effizienteres Besteuerungsverfahren. Bürger und Unternehmen profitieren schon jetzt von einem zunehmenden Digitalisierungsgrad in der Steuerverwaltung, bspw. durch verbesserte Prozesse, kürzere Bearbeitungszeiten für die Steuererklärungen, eine weitge-hend elektronische Bearbeitung und papierlose Kommunikation.
Zuletzt zeigte jedoch der Monitor „Digitale Verwaltung“ des Nationalen Normenkontrollrates vom 09.09.2020 den mangelnden Digitalisierungsgrad Deutschlands im Europäischen Vergleich. Hier landet Deutschland nur auf Platz 21 von 28.

Bund und Länder wirken nach Art. 108 Abs. 4a GG beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen. Daraus ergeben sich besondere Heraus-forderungen für die Digitalisierung der Steuerverwaltung.

Es stellt sich die Frage, wie sich der Stand der Digitalisierung und der aktuelle Digitalisierungsgrad der Steuer- respektive der Finanzverwaltung im Land Bremen gestaltet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat den föderalen Aufbau der deutschen Steuerverwaltung in Hinblick auf die Fortschritte bei der Digitalisierung und im europäischen Vergleich?
  2. Wie sieht die strategische Implementation der digitalen Transformation in der Steuerverwal-tung des Landes aus, welche Meilensteine wurden für welche Termine definiert und ggf. wann bereits erreicht?
  3. Über welche Kompetenzzentren im Sinne einer Stabstelle für Digitalisierung bzw. eines IT-Architekturmanagements verfügt die Landesfinanzverwaltung und werden Daten erhoben bzw. ausgewertet, die die Bürgererwartungen in Bezug auf digitale Services einbeziehen?
  4. Welche Arbeiten/Programme zur Umstellung von Teilbereichen der Steuerverwaltung von eher analogen auf komplett digitale Prozesse existieren bzw. wurden bereits abgeschlos-sen, und welche Zeiträume wurden dafür konkret angesetzt?
  5. Welche zu digitalisierenden Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden für den Bereich Steuern und Zoll unter Federführung Hessens und Thüringens konkret identifi-ziert, bis wann rechnet der Senat jeweils mit deren Umsetzung, wie werden die Fortschritte bewerte und werden darüber hinaus eigene Bemühungen unternommen?
  6. Welchen Anpassungsbedarf bei steuerrechtlichen Vorschriften sowie IT- und Arbeitspro-zessen innerhalb der Landesfinanzverwaltung sieht der Senat, damit eine möglichst umfas-sende, einheitliche und weitreichende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren gelingen kann?
  7. Welche Beiträge innerhalb der Steuerungsgruppen des KONSENS-Verbundes und darüber hinaus wurden vom Senat geleistet und wie steht der Senat zu einer verbindlichen Erhöhung ihrer Beiträge (über den Beschluss der Finanzministerkonferenz hinaus) zur KONSENS-Finanzplanung mit dem Ziel der Schaffung einer echten digitalen Steuerverwaltung?
  8. Wie viele Steuererklärungen wurden in den letzten 5 Jahren jeweils auf digitalem Weg einge-reicht und wie viele Steuerbescheide konnten bereits auf digitalem Weg bekanntgegeben werden? Bitte jeweils absolut und prozentual angeben.
  9. Mit welchen Mitteln beabsichtigt der Senat die Inanspruchnahme der digitalen Bereitstellung von rechtsverbindlichen Einkommensteuerbescheiden (DIVA) bzw. die Nutzung der „Mein Elster“ – Oberfläche in den nächsten fünf Jahren finanziell und organisatorisch zu fördern?
  10. Wie viele Arbeitsplätze sind in der Finanzverwaltung (prozentual und absolut) mobil bzw. als Telearbeitsplatz so ausgestaltet, dass die Beschäftigten jederzeit auch im Homeoffice arbei-ten können?
  11. Wie viele IT-Fachkräfte wurden seit dem Jahr 2017 neu eingestellt, in welchen Gebieten der Finanzverwaltung sieht die Landesregierung einen besonderen Bedarf für IT-Nachwuchskräfte und wie sollen diese gewonnen werden?
  12. Welchen Aus- und Fortbildungsbedarf sieht der Senat aufgrund der digitalen Transformation für die Beschäftigten der Finanzverwaltung und welche Change-Management Aktivitäten wurden aufgrund fortschreitender Digitalisierung innerhalb der Finanzverwaltung gegenüber dem Personal erbracht?
  13. Inwieweit und für welche Verfahren ist innerhalb der Finanzverwaltung der Einsatz von Na-tural Language Processing (NLP), Machine Learning bzw. Künstliche Intelligenz zur Be-trugsbekämpfung (Fraud Prevention und Detection), von Chatbots bzw. Avatars, Künstli-cher Intelligenz (z.B. Robotic Procession Automation) im Bereich von unstrukturierten Daten und von Optischer Zeichen- und Texterkennung (Optical Character Recognition) geplant bzw. bereits umgesetzt?
  14. Welche Qualitätssicherungsverfahren sind vorgesehen, um die Funktionsweise von algo-rithmischen Entscheidungsassistenzsystemen oder vollautomatisierten Entscheidungssys-temen, z.B. entsprechend rechtlicher oder ethischer Anforderungen zu prüfen, und welche Kriterien sollen einer derartigen Prüfung zugrunde liegen?
  15. Inwieweit werden IT-Lösungen bei ihrem Einsatz innerhalb der Finanzverwaltung auf ihre Barrierefreiheit sowie auf eine Bürgerorientierung und -freundlichkeit hin überprüft?