Die Zeit drängt: Stand des Ganztagsschulausbaus an Bremer und Bremerhavener Schulen im Jahr 2025

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Auf Lehrkräfte, Eltern und Kinder kommen ab dem Schuljahr 2026/2027 große bildungspolitische Veränderungen zu: Bundesweit wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schrittweise eingeführt. Beginnend mit der ersten Klasse kommt jedes Schuljahr eine weitere Stufe dazu, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 allen Grundschülerinnen und Grundschülern ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.

Damit verbunden ist nicht nur ein organisatorischer Kraftakt, sondern auch die Chance, die Bildungs- und Betreuungssituation der Kinder und Eltern im Land Bremen nachhaltig zu verbessern. Ein flächendeckender Ganztag kann einen entscheidenden Beitrag für die Teilhabechancen der Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Gerade in einem Land wie Bremen, in dem soziale Ungleichheiten besonders stark ausgeprägt sind, kann hochwertige Ganztagsbetreuung wichtige Akzente für mehr Bildungsgerechtigkeit setzen.

Die Einführung des Ganztagsanspruchs dürfte den Senat nicht unvorbereitet treffen – ist dieser doch bereits mit dem Ganztagsförderungsgesetz im Jahr 2021 beschlossen worden. Umso unverständlicher ist, dass bisher kein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan vorgelegt wurde.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die FDP-Fraktion zum Stand des Ganztagsschulausbaus eine Kleine Anfrage gestellt (Drs. 20/434 S). Aus den Antworten ließ sich erkennen, dass zentrale Fragen zur Bedarfsplanung, zur Personalgewinnung und zur baulichen Ausstattung noch ungeklärt waren. Daraufhin haben wir Freie Demokraten noch im gleichen Jahr einen Antrag (Drs. 20/1101) in die Bürgerschaft eingebracht, mit dem wir ein verbindliches Konzept zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs gefordert haben. Nun stellt sich die Frage, ob inzwischen ausreichend Fortschritte erzielt wurden – oder unsere Einwände und Vorschläge ignoriert wurden.

Für einen pädagogisch fundierten Ganztag muss der Senat an vielen Stellschrauben drehen: Eine Erweiterung personeller Kapazitäten, eine Ausrichtung der Räumlichkeiten auf Nachmittagsbetreuung, die Sicherstellung eines verlässlichen Unterrichtsbetriebs.

Schönreden hilft den Familien nicht weiter – wir benötigen Klarheit für Eltern, Kinder und Lehrkräfte über die Situation in Bremen und Bremerhaven und erwarten ein verlässliches Konzept zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wäre das Land Bremen im Jahr 2025 schon bereit, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen?
  2. Wie viele Ganztagsschulplätze gibt es im aktuellen Schuljahr 2024/2025 an den Grundschulen im Land Bremen (bitte aufschlüsseln, ob es sich um ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot handelt und für welche Klassenstufen)?
  3. Wie hat sich das Angebot an Ganztagsschulplätzen in den letzten fünf Jahren entwickelt und welche Steigerungsrate konnte jährlich erzielt werden?
  4. Welche alternativen Formen der Nachmittagsbetreuung (Hort, Mittagstisch) stehen im aktuellen Schuljahr 2024/2025 noch zur Verfügung und welche dieser Angebote sollen in Zukunft (bitte Jahr angeben) durch ein Ganztagsschulangebot abgelöst werden und war in der Vergangenheit das Ganztagsschulangebot in jedem Fall vorhanden, wenn der Hort geschlossen wurde?
  5. Welche Ganztagsschulplatzquoten haben die einzelnen Stadtteile im aktuellen Schuljahr 2024/2025 und wie haben sich diese Quoten in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  6. Wie gestaltet sich der Zeit- und Maßnahmenplan zur Sicherstellung und Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 im hierfür verbleibenden Jahr?
  7. In welchem Umfang setzt die Ausbauplanung bis 2029 jeweils auf den offenen und gebundenen Ganztag an Grundschulen und weiterführenden Schulen?
  8. Ist der Betrieb von Horten auch nach 2026 geplant und wenn ja, warum und in welchem Umfang?
  9. Welche Ziele verfolgt der Senat in Bezug auf den Ganztagsschulausbau im Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen, d.h. wie vielen Schülern will der Senat in den vier Jahren nach Einführung des Ganztagsanspruchs einen Ganztagsschulplatz anbieten und wann wird dafür welche Schule in eine Ganztagsschule umgewandelt?
  10. Welches Schulkonzept und welche Personalausstattung strebt der Senat als qualitatives Optimum für den Ganztagsschulbetrieb an, und wie viele der bestehenden Ganztagsschulen in Bremen erfüllen diese Standards bereits vollständig bzw. teilweise?
  11. Wie gedenkt der Senat, geltende Qualitätsanforderungen vor dem Hintergrund des Mangels an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in der Ganztagsbetreuung einzuhalten?
  12. Gibt es konkrete Absprachen mit externen Kooperationspartnern (Sportvereinen, Musikschulen etc.), um den Ganztagsschulbetrieb vielseitig abzusichern?
  13. Gibt es seitens des Senats Überlegungen oder Planungen, die im Zuge des Ganztagsausbaus zusätzlich zur Verfügung stehenden zwei Wochenstunden vorrangig für die Förderung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik einzusetzen?
  14. Wie hoch sind die für den Ganztagsschulausbau bis 2029 veranschlagten Kosten (bitte nach Bereichen aufschlüsseln) und welche Ausbauprioritäten setzt der Senat, wenn die Mittel nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen?
  15. Wie viele Mittel aus dem Investitionsprogramm zum Ganztagsausbau wurden dem Land Bremen seit Programmbeginn zugewiesen, wie viele davon bislang gebunden und abgerufen und in welchem Umfang konnten damit konkrete Ausbauvorhaben umgesetzt werden?
  16. Welche zusätzlichen Mittel stehen aktuell und zukünftig zur Verfügung, um personelle Mehrbedarfe auszugleichen und mögliche Kooperationen auch finanziell und materiell abzusichern?
  17. Reichen die bislang eingeplanten Fördermittel aus, um den gesetzlich vorgesehenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis zum Inkrafttreten vollständig umzusetzen oder bestehen darüber hinaus zusätzliche Bedarfe finanzieller, personeller oder infrastruktureller Art (bitte aufzählen)?
  18. Können Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich einen Ganztagsbetrieb im Sinne des gesetzlichen Anspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 bereitstellen?
  19. Wie gedenkt der Senat, Schulen in freier Trägerschaft bei der Einführung und Umsetzung eines Ganztagsbetriebs zu unterstützen?
  20. Welche Sachkosten und darüberhinausgehenden Mehrkosten entstehen bei der Umsetzung von Ganztagsbetreuung an Schulen in freier Trägerschaft und sollen diese künftig durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden?
  21. Wie viele der derzeit vorhandenen sowie der geplanten Ganztagsplätze sind barrierefrei bzw. barrierearm und für W&E-Kinder vorgesehen?
  22. Welche personellen, finanziellen und infrastrukturellen Bedarfe identifiziert der Senat für eine adäquate Umsetzung eines inklusiven Ganztagsangebots an den Schulen im Land Bremen?
  23. Welche konkreten Maßnahmen werden unternommen, um eine inklusive Ganztagsbetreuung an Grund- und weiterführenden Schulen sicherzustellen?