Deutsch- und Englisch- Auflage auf bestimmten Versammlungen – ein Modell auch für Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Wie der BZ vom 04.02.2025 zu entnehmen war, soll in Berlin in Zukunft stärker gegen israelfeindliche und in Teilen antisemitische Versammlungen vorgegangen werden.

Hierfür sind verschiedene Auflagen vorgesehen: Versammlungen, von denen erfahrungsgemäß immer wieder Hassparolen und Gewalt ausgehen, dürfen künftig nicht mehr laufen dürfen und sollen als stationäre Kundgebung am Antreteplatz verbleiben. Zudem werden für bestimmte Demos Sprechchöre auf Arabisch untersagt. Erlaubt bleiben nur Sprechchöre in deutscher und englischer Sprache. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass in der Vergangenheit immer wieder strafrechtlich relevante Parolen auf Arabisch skandiert wurden, die für die Einsatzkräfte so jedoch nicht immer leicht als solche zu erkennen sind. Es gab Huldigungen für Hamas und Kassam-Brigaden und Diffamierungen von Juden. Weiterhin soll die Polizei verstärkt Rädelsführern Teilnahmeverbote aussprechen.

Auch in Bremen kommt es immer wieder zu antisemitischen Vorfällen, insbesondere auf pro-palästinensischen Versammlungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Vorteile hat es, Versammlungen die Auflage zu erteilen, an einem stationären Ort zu verbleiben und wie bewertet der Senat dieses Mittel insbesondere für Versammlungen, in deren Verlauf mit Straftaten zu rechnen ist?
  2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich strafrechtlich relevanter Parolen wurden in den letzten zwei Jahren auf pro-palästinensischen Versammlungen in Bremen eingeleitet?
  3. Welche Sprachen wurden hierbei für die Parolen genutzt?
  4. Gibt es auch für Bremen Überlegungen, bestimmen Versammlungen die Auflage zu erteilen, die Kundgebungen nur auf deutsch oder englisch durchzuführen?
  5. Wenn nicht, teilt der Senat dennoch die Auffassung, dass es aufgrund von Sprachbarrieren und Lärm bei Versammlungen problematisch sein kann, an allen Stellen eine durchgängige Übersetzung für eine sofortige Bewertung durchzuführen und es vor diesem Hintergrund gerechtfertigt sein kann, nur Sprachen zuzulassen, die im Allgemeinen von allen Anwesenden verstanden werden?
  6. Wie oft wurden in den vergangenen zwei Jahren bei pro-palästinensischen Versammlungen Auflagen erteilt und welche waren dies jeweils?
  7. Wie viele Teilnahmeverbote wurden im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Versammlungen in Bremen in den letzten zwei Jahren ausgesprochen und ist geplant, das Mittel der Teilnahmeverbote in Zukunft stärker zu nutzen?
  8. Gibt es darüber hinaus weitergehende Überlegungen wie offener Hass gegenüber Juden und das Skandieren strafrechtlich relevanter Parolen auf Versammlungen in Bremen in Zukunft besser verhindert werden kann und wenn ja, welche?