Der Solidaritätszuschlag muss 2019 auslaufen!

Antrag (Entschließung) der Fraktion der FDP.

Seit 25 Jahren zahlen die deutschen Steuerzahler den Solidaritätszuschlag. Ursprünglich wurde der „Soli“ 1991 zur Finanzierung des deutschen Anteils an den Kosten des zweiten Golfkriegs als „befristete“ Sonderabgabe eingeführt. Seither hat er sich jedoch zu einer dauerhaften Einnahmequelle des Bundes entwickelt. Entgegen dem allgemeinen Glauben dient der Solidaritätszuschlag seit seiner Wiedereinführung im Jahr 1995 auch nicht ausschließlich zur Finanzierung des sogenannten „Aufbau Ost“ bzw. den Folgekosten der deutschen Einheit. Die Einnahmen aus dem „Soli“ sind nicht zweckgebunden und werden für eine Vielzahl anfallender Ausgaben verwendet. Damit dient er als direkte Bundessteuer zur Finanzierung allgemeiner Ausgaben.

Das macht den Solidaritätszuschlag im doppelten Sinne zu einer Mogelpackung: Weder wurde die zeitliche Befristung der Sonderabgabe eingehalten noch wird er ausschließlich zum Zwecke des Aufbaus Ost verwendet. Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen in den Kassen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Zinsen auf einem extrem niedrigen Stand ist es an der Zeit, den Soli auslaufen zu lassen. Dies kann problemlos zum Jahr 2019 – in dem auch der bestehende Solidarpakt II ausläuft – umgesetzt werden. Mit einem Aufkommen von 15,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 machte der Soli lediglich 5 Prozent der Gesamteinnahmen des Bundes in Höhe von 307 Milliarden Euro aus.

Mit der Abschaffung des Soli zum Jahr 2019 sind damit kaum Einnahmeverluste für die Staatskasse verbunden. Gleichzeitig ermöglicht ein Ausstieg aus der „befristeten“ Sonderabgabe die Möglichkeit, jeden Steuerzahler direkt zu entlasten. Gerade Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen würden spürbar von einem Wegfall des Solidaritätszuschlags profitieren, der zur Zeit 5,5 Prozent der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer beträgt. Damit kann der Wegfall des Soli auch zu einer Stärkung der Wirtschaft durch eine höhere Binnennachfrage führen. Für Deutschland als ein besonders stark vom Export abhängiges Land ist dies insbesondere unter den gegenwärtig schwierigen außenwirtschaftlichen Bedingungen von besonderer Bedeutung.

Anstatt auf Bundesebene bereits heute Diskussionen über die zukünftige Verwendung der Einnahmen aus dem Soli ab 2019 zu führen, ist es zwingend notwendig, die Steuerzahler zu entlasten. Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln, dass an dieser ursprünglich befristeten Sonderabgabe auch über das Jahr 2019 hinaus festgehalten werden soll.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hält es für zwingend geboten, den Solidaritätszuschlag zum Jahr 2019 – parallel zum Solidarpakt II – auslaufen zu lassen und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.
  2. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag)  regt an, dass sich der Senat in gleicher Weise positioniert und trotz der alleinigen Zuständigkeit des Bundestags bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags sowohl bei den Bundestagsfraktionen als auch bei den anderen Ländern für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum Jahr 2019 wirbt.

    Lencke Steiner und die Fraktion der FDP
    Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft