Corona-Maßnahmen: FDP legt Gesetzesentwurf vor und fordert Beteiligung des Parlaments

Hauke Hilz: Brauchen eine öffentliche Debatte, in der das Für und Wider der jeweiligen Maßnahmen abgewogen wird.

Die Freien Demokraten haben ein Gesetzesentwurf zur Stärkung der Beteiligung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen eingebracht. Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Bremen, Prof Dr. Hauke Hilz, erklärt dazu: 


„Staatliche Maßnahmen, die in das Leben und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, bedürfen einer hohen Akzeptanz bei denen, die diese betreffen. Diese Akzeptanz erreicht man nur durch eine breit angelegte öffentliche Debatte, in der das Für und Wider der jeweiligen Maßnahmen ausgiebig abgewogen werden, und durch eine möglichst unmittelbare demokratische Legitimation. Dies gilt auch und gerade wegen ihrer starken einschneidenden Wirkungen für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Eine parlamentarische Beteiligung an dem Erlass der Maßnahmen hat bislang nicht stattgefunden. Die Bürgerschaft wurde lediglich im Wege von Regierungserklärungen im Nachhinein über die beschlossenen Maßnahmen informiert. Ausgehandelt wurden diese zuvor meist hinter verschlossenen Türen durch die sechzehn Ministerpräsidentinnen und -präsidenten unter Beteiligung der Bundeskanzlerin.


Dies wollen wir als Freie Demokraten ändern. Wir legen ein Gesetzentwurf vor, welcher den Senat verpflichtet vor dem Erlass von Maßnahmen die Zustimmung der Bürgerschaft einzuholen und zugleich die Bürgerschaft berechtigt auch einzelnen Maßnahmen wieder außer Kraft zu setzen. Da auch wir wissen, dass in bestimmten Fällen schnell gehandelt werden muss, bleibt es dem Senat daher in diesen Fällen unbenommen Maßnahmen zu erlassen, allerdings müssen diese dann binnen einer Sieben-Tage-Frist entweder durch die Bürgerschaft selbst oder die staatliche Gesundheitsdeputation genehmigt werden. Bleibt die Genehmigung aus, würde die Maßnahmen nach Ablauf der Frist automatisch wieder außer Kraft treten. 


Das von Bürgermeister Bovenschulte angekündigte Gesetzesvorhaben des Senats, welches lediglich eine nachträgliche Befassung der Bürgerschaft bei dem Erlass von Corona-Maßnahmen vorsieht, halten wir nicht für ausreichend. Die Regel muss auch in Zeiten der Pandemie wieder werden, dass die gewählten Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger in erster Linie über Maßnahmen entscheiden, die in das Leben und die Rechte der Bremer und Bremerhavener eingreifen.“


+++ Anbei finden Sie den Gesetzesentwurf +++