Beschlüsse der MPK grenzen an Arbeitsverweigerung

Lencke Wischhusen: Ideenlose, kurzfristige Beschlüsse ohne langfristige Perspektive

Die Beschlüsse der gestrigen MPK kommentiert Lencke Wischhusen, Vorsitzende der FDP-Fraktion Bremen:

„Die Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz grenzen an Arbeitsverweigerung. Sie sind ideenlos und gehen über kurzfristige Empfehlungen nicht hinaus. Nach 16 Monaten Pandemie bleibt die MPK den Bürgerinnen und Bürgern des Landes erneut ein konkretes Corona-Management schuldig. Wieder konserviert sie den Ausnahmezustand ohne eine langfristige Perspektive für ein Leben mit dem Coronavirus und einen Weg aus der pandemischen Lage aufzuzeigen. Impfen ist die beste Möglichkeit, sich und andere vor Corona zu schützen. Alle Kraft sollte daher in Aufklärung und Werbung für die kostenlose Impfung derjenigen, bei denen es medizinisch möglich ist, fließen. Die Beschlüsse aber vermitteln den Eindruck, dass hier eine Impflicht durch die Hintertür eingeführt wird, da man Ungeimpften das Leben nachhaltig erschwert. Das ist unredlich, können doch die Gründe für einen Verzicht auf die Impfung höchst individuell begründet sein.

Wichtige Weichenstellungen für die Zukunft wurden in der gestrigen Sitzung leider nicht getroffen: Es bleibt offen, wie Risikogruppen im Herbst und Winter ausreichend geschützt oder wie die sogenannten Boosterimpfungen in die bundesweite Pandemiebekämpfung integriert werden können. Obwohl die Auswirkungen der Pandemie auf die psychische und physische Gesundheit nachweislich bekannt sind, fehlt ein klares Bekenntnis zum Präsenzunterricht und dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen bei steigenden Krankheitszahlen. Wieder ist vor allem der Inzidenzwert Rechtfertigung für die Einschränkung von Grundrechten. Das Ziel in der Pandemiebekämpfung war es immer, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Faktoren wie die Hospitalisierungsrate oder die Intensivbettenbelegung müssen deshalb zwingend für die Bewertung der pandemischen Situation und die Begründung von notwendigen Freiheitseinschränkungen herangezogen werden.“