Ausbildungsabgabe in Bremen und Bremerhaven

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Der Staatsgerichtshof Bremen hat das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds in einem denkbar knappen Urteil für konform mit der Landesverfassung Bremens erklärt. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie werden Unternehmen behandelt, die nicht ausbilden können (wie beispielsweise Kleinstunternehmen, Fahrschulen oder bei Tätowierern)?
  2. Wie viele Unternehmen wurden kontaktiert?
  3. Wie viele der kontaktierten Unternehmen haben einen Hauptsitz in Bremen bzw. Bremerhaven und wie viele nur eine Betriebsstätte?
  4. Wie viele Unternehmen haben sich bereits registriert?
  5. Welche Konsequenzen drohen den Unternehmen, falls Sie die Meldungen nicht fristgerecht einreichen?
  6. Auf welcher Grundlage erfolgen die Schätzungen der Arbeitnehmerbruttolohnsumme?
  7. Welche personellen Kapazitäten hält die Senatorin für Arbeit zur Abwicklung der Prozesse vor und ist hier noch ein Aufwuchs vorgesehen?
  8. Auf welcher Grundlage erfolgte die Festlegung der Ausbildungsabgabe auf 0,27% der Arbeitnehmerbruttolohnsumme?
  9. Ist vorgesehen für Personaldienstleister, bei denen der überwiegende Teil der Lohnsumme Leiharbeitnehmer betrifft, die in anderen (entleihenden) Betrieben arbeiten, in denen der Personaldienstleister nicht ausbilden kann, eine andere Berechnungsgrundlage zu verwenden? Wenn ja, welche Überlegungen zur Ausgestaltung dieser Berechnungsgrundlage gibt es bisher, wenn nein, warum nicht?
  10. Auf welcher Grundlage erfolgte die Festlegung der Ausgleichszahlungen auf 2.250 € pro Auszubildenden?
  11. Auf welcher Grundlage erfolgt das Schätzverfahren nach § 11 Absatz 4 AusbUFG?
  12. Wann ist mit ersten Bescheiden zur Ausbildungsabgabe zu rechnen?
  13. Wie sieht die Liquiditätsplanung der Senatorin für Arbeit hinsichtlich der Mittelabflüsse für den Ausbildungskostenausgleich und Zuflüsse durch Erhebung der Abgabe aus?
  14. Ist gewährleistet, dass der Ausbildungskostenausgleich stets bedient werden kann?
  15. Wieso können Steuerberater nicht für ihre Mandanten die notwendigen Angaben tätigen?
  16. Falls vorgesehen ist, dass Steuerberater zu einem späteren Zeitpunkt für ihre Mandanten tätig werden können, zu wann und wieso wurde diese Möglichkeit nicht von Anfang implementiert?
  17. Welche Überlegungen gibt es, die Meldefrist für Meldungen zu verlängern?
  18. Müssen Unternehmen, die unter die Bagatellgrenze fallen, ebenfalls Meldungen abgeben?
  19. Wie hoch waren die Projektkosten für die Seite https://ausbildungsfonds-bremen.de/ und wie hoch sind die laufenden Kosten?
  20. Wann ist mit einer detaillierten Budgetplanung des Verwaltungsrats zu rechnen?
  21. Welche Kosten werden insgesamt für die Verwaltung des Fonds und die Zahlungsabwicklung erwartet?