Arbeitsmarktsituation Flüchtlinge und Personen mit Fluchthintergrund

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Die Integration von Geflüchteten und Personen mit Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt ist ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Integrationspolitik. Sie entscheidet wesentlich über gesellschaftliche Teilhabe, individuelle Selbstständigkeit und langfristige Integrationserfolge. Erwerbstätigkeit fördert nicht nur die wirtschaftliche Unabhängigkeit, sondern auch den Spracherwerb, soziale Kontakte und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zugleich stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes im Land Bremen dar.
Seit den verstärkten Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre, insbesondere seit 2015 und erneut durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Jahr 2022, stehen Bund, Länder und Kommunen vor der Herausforderung, eine große Zahl schutzsuchender Menschen zu integrieren. Dies betrifft in besonderem Maße auch den Zugang zum Arbeitsmarkt, der durch rechtliche, sprachliche und qualifikatorische Hürden oftmals erschwert ist. Zugleich bestehen in Bremen zahlreiche Programme und Fördermaßnahmen, die die Arbeitsmarktintegration gezielt unterstützen sollen.
Vor diesem Hintergrund ist es von erheblicher Bedeutung, die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Geflüchteten und Personen mit Fluchthintergrund im Land Bremen umfassend zu analysieren. Eine fundierte Datengrundlage ermöglicht es, bestehende Maßnahmen zu bewerten, erfolgreiche Ansätze zu identifizieren und zukünftige Strategien bedarfsgerecht auszurichten. Dabei gilt es auch, Unterschiede zwischen den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, geschlechterspezifische Aspekte, Qualifikationsniveaus und die Wirksamkeit verschiedener Förderinstrumente in den Blick zu nehmen.
Vorbemerkung des Fragestellers:
Es wird von Personen mit Fluchthintergrund gesprochen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei Personen seit Ankunft in Deutschland bereits eine vollständige Integration sowie Erwerb der Staatsbürgerschaft geschehen sein kann. Personen mit Fluchthintergrund meint daher exklusiv die ehemaligen Flüchtlinge, die Staatsbürger geworden sind. Flüchtlinge meint Menschen, die einen aufenthaltsrechtlichen Status im Fluchtkontext haben und nicht Staatsbürger geworden sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote von Personen mit Fluchthintergrund in den letzten fünf Jahren im Land Bremen entwickelt (bitte jährlich und nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Herkunftsland, Qualifikationsniveau nach DQR sowie nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln)?
  2. In welchen Branchen und Berufsfeldern finden Flüchtlinge und Menschen mit Fluchthintergrund in Bremen und Bremerhaven am häufigsten eine Anstellung (bitte nach Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)?
  3. Welchen Anteil haben Personen mit Fluchthintergrund an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land Bremen (bitte jährlich aufgeschlüsselt)?
  4. Wie viele Geflüchtete im Land Bremen haben in den letzten fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erworben?
  5. Wie viele Personen mit Fluchthintergrund sowie Flüchtlinge im Land Bremen
    a. haben eine oder mehrere Berufsausbildungen in Deutschland aufgenommen?
    b. haben eine oder mehrere Berufsausbildungen erfolgreich abgeschlossen?
    c. haben eine oder mehrere Berufsausbildungen bereits vor der Ankunft in Deutschland abgeschlossen und anerkennen lassen?
    (Bitte jährlich aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Branche/Berufsfeld.)
  6. Wie viele Personen mit Fluchthintergrund sowie Flüchtlinge befinden sich aktuell in
    a. sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung,
    b. Ausbildung,
    c. Selbstständigkeit?
    (bitte jährlich und nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Herkunftsland, Qualifikationsniveau nach DQR sowie nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln)?
  7. Wie verteilt sich die Beschäftigung von Personen mit Fluchthintergrund auf die verschiedenen Lohnsegmente? Wie hoch ist der Anteil im Niedriglohnsektor (bitte jährlich und nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Herkunftsland, Qualifikationsniveau nach DQR sowie nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln)?
  8. Welche Fördermittel hat der Senat in den letzten fünf Jahren für die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Fluchthintergrund sowie Flechtingen aufgewendet (bitte nach Jahr, Programm/Maßnahme und Finanzierungsquelle sowie deren Verteilung)?
  9. Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Personen mit Fluchthintergrund werden aktuell durch das Land Bremen finanziert oder kofinanziert? Welche Träger führen diese Maßnahmen in den Städten der FHB durch?
  10. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration nachweislich den größten und nachhaltigsten Erfolg zeigen (bitte unter Angabe von Evaluierungen, Erfolgsindikatoren oder Studien)?
  11. Welche Unterschiede bestehen in den Integrationsverläufen von Geflüchteten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit?
  12. Inwiefern berücksichtigt der Senat bei der Konzeption von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration geschlechterspezifische Herausforderungen (z. B. Kinderbetreuung, Teilzeitangebote, Zugang zu Sprachkursen) und wie bewertet der Senat den Erfolg solcher Maßnahmen?
  13. Welche Programme existieren, um insbesondere geflüchtete Frauen und weibliche Personen mit Fluchthintergrund in Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung zu bringen und bewertet der Senat den Erfolg dieser Programme?
  14. Inwiefern werden in Bremen eigene Monitoring-Systeme oder Indikatoren zur Bewertung der Integrationsfortschritte eingesetzt oder entwickelt?
  15. Welche Maßnahmen bestehen, um die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu beschleunigen, und wie bewertet der Senat deren Wirksamkeit?
  16. Welche Kooperationen bestehen zwischen Jobcentern, Kammern, Betrieben und Bildungseinrichtungen zur gezielten Förderung von Flüchtlingen in Ausbildung und Qualifizierung?
  17. Welche Hürden oder Verzögerungen bestehen nach Kenntnis des Senats beim Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt (z. B. Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis, Anerkennungsverfahren)?
  18. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung von Anträgen auf eine Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge von der Antragstellung bis zur Genehmigung? (Bitte je nach aufenthaltsrechtlichem Status gliedern)?
  19. Wie hoch ist die Vermittlungsquote von arbeitsuchenden Flüchtlingen durch die Bundesagentur für Arbeit in den ersten Arbeitsmarkt (ohne geförderte Maßnahmen) im Vergleich zu anderen Arbeitsuchenden (Bitte nach Qualifikationsniveaus gliedern)?
  20. Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Personen mit Fluchthintergrund im Lichte der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels im Land Bremen?