Mit einem Klick zur Baugenehmigung – Wann kommt das digitale Bauamt in Bremen?

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Die Digitalisierung des Alltags schreitet voran und macht auch vor den Kommunen nicht halt. So ist die schnelle Erteilung baurechtlicher Genehmigungen ein entscheidender Faktor, der maßgeblich zur Attraktivitätssteigerung des Standorts für Investoren und Bauherren beiträgt. Daher verwalten viele Bauämter statt Aktenberge aus Papier Bauanträge und -genehmigungen bereits digital.

Nicht nur das Entgegennehmen, sondern auch die Bearbeitung und Erstellung der Bescheide sowie die Archivierung des Vorgangs werden dabei komplett in einer digitalen Akte abgebildet. Das Baugenehmigungsverfahren wird dabei in der Regel über eine webbasierte Plattform und einen virtuellen Projektraum abgewickelt, wo nicht nur Antragsteller und Behörde, sondern auch weitere Dienststellen und Projektbeteiligte Dokumente einstellen und austauschen können. Ein solches Verfahren erhöht die Transparenz, verkürzt den Beratungs- und Kontrollaufwand und damit die Bearbeitungszeit deutlich. Darüber hinaus entfallen sowohl die Kosten für Papier und Druck als auch für Porto- bzw. Transportkosten.

Da sich Bremen mehr Investitionen im Bausektor sowohl von gewerblicher als auch privater Seite erhofft, sollte die Bauverwaltung gehalten sein, ihre Service- und Beteiligungskultur laufend zu verbessern und die Abwicklung der Genehmigungsverfahren regelmäßig zu optimieren. Dies ist besonders mit Blick auf die nach wie vor überlangen Genehmigungsverfahren sinnvoll und notwendig.

In seiner Antwort vom 05.07.2016 (Drs. 19/334 S) hat der Senat auf die Kleine Anfrage zum Thema Gewerbliche Baugenehmigungen mitgeteilt, dass in Bremen keine webbasierte An- wendung zum Einsatz kommt, die Sachbearbeiter allerdings zunehmend via E-Mail mit den Antragstellern kommunizieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich das derzeitige Verfahren zur Bearbeitung und Abwicklung baurechtlicher Genehmigungen sowie die Transparenz der Vorgänge für die Verfahrensbeteiligten?
  2. Inwiefern haben die Antragsteller die Möglichkeit, durch ein intelligentes Informati- onssystem bereits noch vor Antragstellung einen möglichst kompletten Überblick über sämtliche Bereiche des Baurechts zu bekommen?
  3. Welche Maßnahmen hat die Bauverwaltung in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt, um die Abwicklung der Genehmigungsverfahren zu optimieren?
  4. Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant, um langen, investitionshemmenden Bearbeitungs- und Verfahrenszeiten zu begegnen?
  5. Inwiefern werden in der Bremer Bauverwaltung behördeninterne Arbeitsprozesse standardisiert und durch eine Software unterstützt?

6. Welche Schnittstellenmöglichkeiten bietet die derzeitige Bauverwaltungssoftware?

7. Welche Verwaltungsprozesse könnten kurzfristig digital abgebildet werden und wo liegen Hindernisse bei der Umsetzung?

8. Wie weit ist die Digitalisierung des Bauaktenarchivs?

9. Wie ist der Grad der Digitalisierung der Bauverwaltung und ihrer Verwaltungsdienstleistungen insgesamt?

10. Welche Chancen und Risiken sieht der Senat in der Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens für Bremen, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und der Tatsache, dass virtuelle Bauämter zunehmend Einzug in die Verwaltung halten?

11. Welche Digitalisierungsstrategie verfolgt das Bauressort?

12. Welche Bedeutung und Effekte misst der Senat der Digitalisierung in puncto Serviceverbesserung sowie Zeit- und Kostenreduzierung sowohl seitens der Antragsteller als auch der Bauverwaltung bei?

13. Wie bewertet der Senat die Akzeptanz und Nachfrage nach digitalen Service- und Beteiligungsverfahren durch die Antragsteller?

Rainer W. Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP
Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft