Sondervermögen „Klimaneutrale Transformation“ – Aktueller Projektbestand, Kosten und Fortführungsnotwendigkeit

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Mit der Schaffung des Sondervermögens „Sonstiges Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft“ wurde im Jahr 2024 ein kreditfinanziertes Sonderinstrument eingerichtet. Begründet wurde dies insbesondere mit außergewöhnlichen Transformationsvorhaben der bremischen Industrie, insbesondere der Dekarbonisierung der Stahlproduktion sowie weiteren Wasserstoff- und Infrastrukturprojekten. Inzwischen wurden jedoch zentrale Projekte, die bei Einrichtung des Sondervermögens als wesentliche Begründung dienten, ganz oder teilweise aufgegeben beziehungsweise nicht weiterverfolgt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1) Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden seit Einrichtung des Sondervermögens „Klimaneutrale Transformation der Wirtschaft“ bis heute bewilligt und/oder finanziert? Welche dieser Projekte und Maßnahmen sind inzwischen vollständig abgeschlossen?
2) Welche Projekte und Maßnahmen des Sondervermögens haben seit ihrer erstmaligen Aufnahme in die Wirtschaftsplanung des Sondervermögens keine Umsetzung erfahren, wurden eingestellt, zurückgestellt oder gegenüber der ursprünglichen Planung wesentlich verändert?
3) Welche konkreten Projekte werden derzeit noch aus dem Sondervermögen finanziert oder sollen künftig daraus finanziert werden?
4) Welches Gesamtvolumen ist für jedes einzelne Projekt vorgesehen und welche Mittel wurden bislang tatsächlich ausgezahlt?
5) Welche Verpflichtungsermächtigungen beziehungsweise Förderzusagen bestehen derzeit noch?
6) Welche Personal-, Verwaltungs- und Sachkosten entstehen aktuell jährlich für die Bewirtschaftung des Sondervermögens inklusive der Kosten für die eigenständige kamerale Wirtschafts- und Rechnungsführung, das Controlling sowie die Innenrevision?
7) Welche weiteren Kosten entstehen durch die gesonderte Organisations- und Kontrollstruktur einschließlich Sondervermögensausschuss, Berichtswesen, Wirtschaftsplanverfahren und sonstiger Verwaltungsabläufe?
8) Wie viele Vollzeitäquivalente werden in den beteiligten Ressorts und nachgeordneten Einrichtungen ausschließlich oder überwiegend für Aufgaben des Sondervermögens eingesetzt?
9) Welche CO₂- beziehungsweise Treibhausgasminderungen sind mit den einzelnen aus dem Sondervermögen finanzierten oder bewilligten Projekten verbunden?
a) Welche jährlichen und kumulierten Minderungen wurden jeweils bei der Bewilligung prognostiziert?
b) Welche tatsächlichen beziehungsweise nach aktuellem Stand erwarteten Minderungen ergeben sich heute?
c) Wie hoch sind bei den einzelnen Projekten die Kosten je prognostizierter beziehungsweise tatsächlich vermiedener Tonne CO₂-Äquivalent?
10) Welche der aktuell finanzierten Projekte könnten grundsätzlich auch im Kernhaushalt veranschlagt und abgewickelt werden?
11) Hält der Senat angesichts des Wegfalls beziehungsweise der Verzögerung wesentlicher ursprünglicher Ankerprojekte die Aufrechterhaltung des Sondervermögens weiterhin für erforderlich? Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?
12) Welcher bürokratische Aufwand und welche Kosten würden entfallen, wenn die verbliebenen Projekte künftig im Regelhaushalt geführt würden?