„Bauturbo“ in Bremen endlich umsetzen!
Antrag der Fraktion der FDP Bremen:
Der Wohnungsbau in Bremen kommt nicht voran. Das Ziel des Senats, bis 2027 insgesamt 10.000 neue Wohnungen zu schaffen, wird nach aktuellem Stand und Tempo deutlich verfehlt. Neben steigenden Baukosten, Zinsen und Energiepreisen sind vor allem Bürokratie, Auflagen und langwierige Genehmigungsverfahren zentrale Ursachen.
Mit dem sogenannten „Bauturbo“ hat der Bund den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um genau diese Verfahren zu beschleunigen. Ab 2026 können die neuen Regelungen genutzt werden – verpflichtend sind sie jedoch nicht. Entscheidend ist daher, ob und wie schnell Bremen handelt.
Die bisherigen Antworten des Senats auf Nachfragen der FDP-Fraktion zeigen jedoch: Es fehlt an Klarheit und Mut, schnell und entschlossen zu handeln. Statt konkreter Entscheidungen dominieren Prüfaufträge und Erarbeitungsprozesse. Auch in der Baudeputation wurden bislang lediglich Leitlinien diskutiert – konkrete Projekte oder Umsetzungspläne fehlen weitgehend. Für eine schnelle und umfassende Umsetzung des seit Oktober 2025 bestehenden und weit vorher angekündigten und seit langem bekannten Instruments des Bauturbos zur Genehmigungsbeschleunigung spricht das eher nicht.
Damit droht Bremen erneut Zeit zu verlieren. Investoren und Bauherren brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, wo und wann vereinfachte Verfahren angewendet werden. Genau diese Klarheit liefert der Senat bislang nicht.
Das bisherige Vorgehen des Senats in Bezug auf die Umsetzung des Bauturbos lässt darauf schließen, dass man in Bremen weiter auf Vorgaben aus dem Bund wartet und daher sehr spät in die notwendige Umsetzung eintreten wird. Damit würden auch investitionswillige Bauherren sehr spät erfahren, ob, wo und wann sie auf das vereinfachte Verfahren hoffen dürfen oder nicht. Genau solche Verzögerungen kann sich Bremen jedoch nicht leisten, wenn schnell Wohnungen genehmigt werden sollen.
Beschlussempfehlung:
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
- die Nutzung der Vereinfachungen des Bauturbos unverzüglich für die Stadt Bremen zu ermöglichen und dafür,
- innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussfassung eine Stellungnahme abzugeben, welche Ausnahmeregelungen des Bauturbos künftig in der Stadt Bremen angewendet werden dürfen sowie einen Zeitpunkt zu nennen, ab wann diese Instrumentarien genutzt werden können,
- auf der unmittelbar auf die Beschlussfassung folgenden Deputation zu benennen, welche Bauprojekte aktuell für die unmittelbare Umsetzung des Bauturbos vorgesehen sind, z.B. als Pilotprojekt und deren Umsetzungsstand darzustellen,
- innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung alle weiteren Projekte zu benennen, für welche die vereinfachten Regeln angewendet werden kann,
- parallel die notwendigen Vorbereitungen für die neuen Regelungen in der Verwaltung abzuschließen, damit die vereinfachten Verfahren durch die Mitarbeiter ab dem Stichtag umgesetzt werden können,
- der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung halbjährlich einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung der Regelungen des Bauturbos vorzulegen.