Welche wirtschaftlichen Chancen bietet das MERCOSUR-Abkommen für das Land Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay wird von Wirtschaft und Industrie als eines der bedeutendsten Freihandelsabkommen der vergangenen Jahrzehnte bewertet. Insbesondere für exportorientierte Industrieregionen eröffnet das Abkommen neue Marktchancen durch den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen (einschließlich nichttarifärer Handelshemmnisse/NTBs) sowie eine stärkere Diversifizierung internationaler Lieferketten und Wertschöpfungsketten (Global Value Chains).
Das Land Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven ist als Außenhandels-, Hafen- und Industriestandort in besonderem Maße auf offene Märkte, verlässliche Handelsbeziehungen und planbare internationale Warenströme angewiesen. Die Wettbewerbsfähigkeit hängt dabei besonders von präferenziellem Marktzugang, Ursprungsregeln („Rules of Origin“) und Handelserleichterungen („Trade Facilitation“) ab. Das EU-Mercosur-Paket (EMPA/iTA) kann durch Zollpräferenzen, Präferenzmargen und den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (NTBs) zusätzliche Marktchancen für exportorientierte Unternehmen und den Mittelstand eröffnen.
Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2026, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Artikel 218 Absatz 11 AEUV um ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage von EMPA/iTA mit den EU-Verträgen zu ersuchen, verschiebt sich der mögliche Zeitpunkt, ab dem Präferenzwirkungen und Planungssicherheit eintreten können.
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer belastbaren, möglichst quantitativen Standortbewertung für das Land Bremen sowie einer Einordnung, welche flankierenden Maßnahmen der Senat ergreift.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche konkreten wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich aus Sicht des Senats für den Wirtschaftsstandort Bremen (Bremen/Bremerhaven) durch das MERCOSUR-Abkommen, insbesondere für Hafenwirtschaft und Logistik, Industrie (einschließlich exportorientierter Unternehmen) und den Mittelstand (z. B. Zollpräferenzen/„präferenzieller Marktzugang“, Präferenzmarge, Abbau technischer Handelshemmnisse/TBT sowie Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen/SPS)?
  2. Welche Auswirkungen erwartet der Senat für Beschäftigung, Investitionen und Bruttowertschöpfung in Bremen im Falle einer verzögerten Umsetzung des MERCOSUR-Abkommens (unter Angabe der zugrunde gelegten Annahmen, ggf. Wertschöpfungs- und Beschäftigungsmultiplikatoren sowie Szenarien/Baseline vs. Verzögerung)?
  3. Welcher prozentuale Anteil der bremischen Warenausfuhren entfällt derzeit auf Südamerika (bitte nach MERCOSUR-Staaten und nach Gütergruppen bzw. HS-Kapiteln differenzieren)?
  4. Welchen prozentualen Anteil hat der Handel mit Südamerika an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung des Landes Bremen (Bruttowertschöpfung; bitte Abgrenzung „direkt“ vs. „indirekt“ entlang von Vorleistungsbeziehungen)?
  5. Wird der Senat seinen politischen Einfluss gegenüber der Bundesregierung und auf europäischer Ebene (insbesondere über Bundesrat, Bund-Länder-Abstimmungen sowie die bremische Landesvertretung bei der EU) geltend machen, um eine vorläufige Anwendung des MERCOSUR-Abkommens zu unterstützen, insbesondere zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Wohlfahrtsverlusten/Opportunitätskosten durch Verzögerung?
  6. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet der Senat für den Standort Bremen/Bremerhaven (insbesondere Hafenwirtschaft, Logistik, automotive- und industriebezogene Zulieferketten sowie exportorientierte KMU) im Fall einer Verzögerung der Ratifizierung um Monate bzw. Jahre, und auf welche Daten bzw. Branchenabfragen stützt sich diese Einschätzung?
  7. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die bremische Hafenwirtschaft und exportorientierte Unternehmen (insbesondere KMU) frühzeitig auf mögliche Marktchancen durch das MERCOSUR-Abkommen vorzubereiten und welche davon sind seit Beginn des Jahres 2026 erfolgt?
  8. Wie bewertet der Senat die Folgen für die bremischen Häfen im Hinblick auf erwartete Güterströme sowie erforderliche Kapazitäten/Infra- und Kontrollprozesse (z. B. Zoll, Veterinär-/Pflanzenschutzkontrollen, Lieferketten- und Nachhaltigkeitsanforderungen), und welche Ressourcen- oder Organisationsanpassungen wurden hierfür geprüft oder eingeleitet (bitte – soweit möglich – nach Container/TEU, RoRo und Bulk differenzieren)?
  9. Welche quantitativen Potenzialabschätzungen liegen dem Senat zu erwartbaren Zollkosteneinsparungen („Tariff savings“) für bremische Unternehmen bzw. über die bremischen Häfen abgewickelte Handelsströme vor, und welche Branchen würden dabei nach Einschätzung des Senats überproportional profitieren (komparative Vorteile/„Revealed Comparative Advantage“)?
  10. Welche Effekte erwartet der Senat hinsichtlich zusätzlicher ausländischer Direktinvestitionen (FDI) sowie Standortentscheidungen internationaler Unternehmen in Verbindung mit dem MERCOSUR-Abkommen, insbesondere mit Blick auf Logistik-, Distributions- und Veredelungsaktivitäten im Land Bremen?
  11. Unter der hypothetischen Annahme, dass sich die EuGH-Überprüfung um 12/24/36 Monate verlängert: Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat, um die Planungs- und Investitionssicherheit für bremische exportorientierte Unternehmen zu erhöhen und „first-mover advantages“ gegenüber Wettbewerbern aus Drittstaaten zu vermeiden?