Wohneigentum in Bremen durch Senkung der Grunderwerbsteuer fördern

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Sachverhalt:

Die Wohneigentumsquote und damit die Unabhängigkeit von Mietzahlungen ist in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Inzwischen ist der Kauf von Immobilien für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise fast unerschwinglich geworden. Die Gründe sind vielfältig: Neben den gestiegenen Bauzinsen bei der Finanzierung schlagen die gestiegenen Kosten im Baugewerbe, höhere Materialkosten, aber auch Kostensteigerung durch komplizierte Genehmigungsverfahren und den Anstieg der Anforderungen an Baustandards zu Buche. Obendrauf kommt beim Erwerb einer Bestandsimmobilie oder auf den Erwerb eines Grundstücks noch die Grunderwerbsteuer. Dieses Geld fehlt dann sowohl als Eigenkapital, um günstigere Zinsen zu erhalten als auch für mögliche energetische Sanierungen.

Würde Bremen für den Erwerb selbstgenutzter Immobilien Freibeträge einführen, könnte das Land direkt selbstgenutztes Wohneigentum direkt fördern. So könnte Bremen dem Drang junger selbstverdienender Familien, für ein Eigenheim aus Bremen weg und ins Umland zu ziehen, entgegenwirken. Aktuell gäbe es ein Zeitfenster, auf Bundesebene die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dies gilt es durch entsprechende Initiative zu nutzen, damit Bremen künftig selbst entsprechend attraktive Rahmenbedingungen für den Eigenheimerwerb setzen kann.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft möge beschließen

Die Bürgerschaft fordert den Senat dazu auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen,

1. dass künftig im Grunderwerbsteuergesetz für die Länder die Möglichkeit eingeräumt wird, bis zu einem Erwerbs-Höchstwert von 500 000 EUR einen Freibetrag bestimmen zu können für den Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien oder unbebauten Grundstücke zur Bebauung mit selbstgenutzten Wohnimmobilien durch natürliche Personen,

2. dass dabei sicherstellt ist, dass die gewünschte Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Gewährung eines Freibetrages nicht durch nachteilige Effekte bei der Bemessung der Finanzkraft der Länder im Bund-Länder-Finanzausgleich konterkariert wird.

3. dass die Finanzierung des Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer mit einer Eingrenzung von Share Deals einhergeht.

Die Bürgerschaft fordert den Senat dazu auf,

1. bis zur Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer im Land Bremen den Grunderwerbsteuersatz auf den Mindestsatz abzusenken,

2. der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und dem Finanzausschuss über den Umsetzungsstand bis Ende des 2 Quartals 2024 zu berichten.