Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Sachverhalt/Frage/Aktuelle Stunde:

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (auch: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) wird jährlich als weltweiter Aktionstag am 25. November begangen. Der Gedenktag setzt ein Zeichen gegen Diskriminierung sowie jegliche Form von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen. Häusliche Gewalt steigt seit Jahren kontinuierlich an – im vergangenen Jahr wurden laut Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) 8,5 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr registriert. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 80,1 Prozent Frauen, die Täter zu 78,3 Prozent Männer. In Deutschland werden in jeder Stunde mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, beinahe jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten und jeden dritten Tag führt ein versuchtes Tötungsdelikt tatsächlich zum Tod der Frau. In Bremen ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik die Zahl der registrierten Fälle häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen: von 3.164 registrierten Fällen 2021, auf 2.776 Betroffene im vergangenen Jahr. Allerdings ist die Zahl der Opfer von Vergewaltigungen, sexuellen Nötigung beziehungsweise Übergriffen in diesem Zeitraum in Bremen von 128 auf 156 Fälle gestiegen – das dritte Jahr in Folge.

In vielen deutschen Städten wird am 25. November mit vielfältigen Aktionen auf Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht und an öffentlichen Gebäuden eine Flagge gehisst. Aus diesem Grund hat die Bürgerschaft im November 2019 einen Beschluss gefasst (Drs. 20/127), der die Entwicklung einer solchen Flagge zum Ziel hat und folgende Kernaussage vermittelt: „Wir ächten jede Form von Gewalt und wir bieten Betroffenen in Bremen und Bremerhaven Schutz.“ An der Bremischen Bürgerschaft soll als Zeichen der Solidarität künftig eine Flagge gehisst werden, die optisch dem Berliner Vorbild folgt.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Gemäß § 87 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft beschließt die Bürgerschaft (Landtag), dass an der Bremischen Bürgerschaft in der 21. Legislaturperiode jeweils

am 25. November die durch die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zur Verfügung gestellte Flagge „Bremen sagt Nein zu Gewalt gegen Frauen“ zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gehisst wird.