Wie barrierefrei ist der ÖPNV in Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Sachverhalt/Frage/Aktuelle Stunde:

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreibt die Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbindlich vor. Hierzu enthält es seit 2013 die Formulierung, dass „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ sei.

Dies ist aber in Bremen noch nicht vollständig umgesetzt. So findet sich im Hinblick auf Bahnhöfe in Bremen im Ergebnisbericht der 11. Qualitätskontrolle an den Bahnstationen im Land Bremen vom Juli 2022 beispielsweise der Hinweis, dass die Bahnhöfe Bremen-Neustadt, Bremen-Hemelingen und Bremen-Sebaldsbrück weiterhin nicht barrierefrei ausgebaut sind.

Gleichzeitig stellt der Verkehrsverbund Bremen die Anforderung „Personen mit Mobilitätseinschränkung – ob mit Gehhilfe, Kinderwagen, Rollstuhl oder schwerem Gepäck – sollen es im VBN-Land so leicht wie möglich haben. Haltestellen, Bahnhöfe, Busse und Bahnen werden darum zunehmend barrierefrei gestaltet und es sind überwiegend barrierefreie Züge, Niederflurbusse und Straßenbahnen im Einsatz“.

1. Hält der Senat „vollständige Barrierefreiheit“ nach PBefG für ausreichend klar definiert und normiert?

2. Welche Aspekte beinhaltet für den Senat die „vollständige Barrierefreiheit“ nach PBefG und darüber hinaus.

3. Welche Gründe liegen dafür vor, dass noch nicht alle Haltestellen barrierefrei gestaltet sind?

4. Wie will der Senat sicherstellen, dass eine durchgängige Barrierefreiheit im ÖPNV entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach dem PBefG erreicht wird?

5. Bis wann soll diese durchgängige Barrierefreiheit im gesamten ÖPNV erreicht sein?

6. Welche Zwischenziele hat der Senat sich für die Herstellung von „vollständiger Barrierefreiheit“ gesetzt?

7. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit prioritär umgesetzt werden?

8. Inwieweit nimmt der Senat beim Aufbau entsprechender Angebote bei der Bestellung entsprechender Standards eine Kosten-Nutzen Bewertung vor, so dass trotz einer knappen Haushaltslage möglichst schnell, möglichst vielen Kunden, die auf ein barrierefreies Angebot angewiesen sind, ein entsprechend attraktives Angebot gemacht werden kann (ggf. Prioritätenliste beifügen)?

9. In welchem Umfang hat das Land in den letzten fünf Jahren Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV finanziell gefördert?

10. Wie hoch ist der Investitionsbedarf für eine flächendeckende barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV in Bremen?

11. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um insbesondere blinde Menschen bei der Orientierung im ÖPNV zu unterstützen, z. B. durch fest installierte Lautsprecher an den Haltestellen?

12. Welche Straßenbahn- und Bushaltestellen sind aktuell mit einem Blindenleitsystem ausgestattet B

13. Bis wann werden noch nicht entsprechend ausgestattete Haltestellen nachgerüstet sein?

14. Wie viele blinde bzw. sehbehinderte Menschen sind in den letzten fünf Jahren aufgrund mangelnder Barrierefreiheit in ÖPNV verunfallt?

15. Wie setzt das Land/die Stadt Bremen im ÖPNV im Verbund mit den Umlandgemeinden die vollständige Barrierefreiheit in Hinsicht des Zubringerverkehrs für den ÖPNV aus dem Umland z.B. neue Mobilitätsanbieter, Busverbindungen, Taxis- und Mietwagen um?

16. Wie viele Taxis, die Aufgaben des ÖPNV übernehmen, sind im Land Bremen für eine barrierefreie Personenbeförderung ausgelegt (Bitte absolut und in Prozent der Gesamtzahl angeben)?

17. Welche Informationssysteme und Alternativangebote für Fahrgäste mit einer Behinderung bestehen aktuell bei Störungen im Fahrbetrieb oder bei Nichtverfügbarkeit von Einrichtungen für die Barrierefreiheit, wie z.B. audiovisuellen Fahrgastinformationssystemen, Fahrstühlen, etc.?

18. Welche Anforderungen an weiteren Serviceeinrichtungen an Umsteigehaltestellen und Bahnhöfen z.B. bzgl. barrierefreie Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen sowie in Bussen und Zügen, barrierefreie Toiletten in Bahnen und Haltestellen, etc. stellt das Land Bremen an die Anbieter von ÖPNV-Dienstleistungen?

19. Für welche Informationen im ÖPNV sind Angebote in leichter Sprache aktuell Standard?

20. Für welche Informationen im ÖPNV sind weitere Angebote in leichter Sprache geplant?