Wissenschaftsfreiheitsgesetz und verlässliche Grundfinanzierung von Wissenschaft und Forschung

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Der Bremer Wissenschaftsplan 2030 enthält grundsätzlich wichtige Ansätze, um den Wissenschaftsstandort Bremen sowohl in seiner Breite als auch in seinen Excellenzclustern zu stärken. Damit Bremen jedoch im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen kann, müssen Freiheit der Forschung, wissenschaftliche Exzellenz und Innovationskraft konsequenter in den Mittelpunkt gestellt werden. Eine noch stärkere Förderung von Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft und Wissenschaftstransfer, eine nachhaltige Finanzierung des Ausbaus und der erforderlichen Sanierung der Wissenschaftseinrichtungen, sowie eine konsequente Entbürokratisierung sind wesentliche Voraussetzungen, um die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Bremen zu sichern.
Es hapert in Bremen nicht an guten Wünschen an Wissenschaft und Forschung, was sie alles leisten sollen, um den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bremen zu stärken. Es fehlt aber an einer nachhaltigen Ausfinanzierung dieser Anforderungen. Allein der Sanierungsstau an Bremens Hochschulen wird inzwischen mit EUR 1,6 Mrd. beziffert. Zwar wurde in den vergangenen Jahren die Grundfinanzierung der Hochschulen aufgestockt. Dem stehen jedoch gestiegene Personal- und Energiekosten, eine steigende Studierendenzahl und die Inflation gegenüber. Wissenschaft und Forschung in Bremen sind weiter chronisch unterfinanziert. Durch die desolate Haushaltslage Bremens droht die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Bremen ins Hintertreffen zu geraten. Gleichzeitig sind ständig neue Schulden keine Lösung für die Finanzierung der Hochschulen.
Freiheit ist die Grundvoraussetzung für Innovation. Die Förderung von Spitzenforschung darf daher nicht durch übermäßige Bürokratie oder politische Vorgaben eingeschränkt werden. Wissenschaftliche Institutionen sollten die Freiheit haben, ihre Forschungsrichtung unabhängig von politischen oder ideologischen Vorgaben zu bestimmen. Bremen benötigt deshalb konsequenten Bürokratieabbau und eine Reform seines Hochschulrechts. Das Hochschulgesetz muss ein „Hochschulfreiheitsgesetz“ sein, damit Forschung und Lehre mehr Luft zum Atmen und Denken hat.
Die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland und auch in Bremen ist neuen Bedrohungen ausgesetzt. Auch das Land Bremen muss konsequent dagegen vorgehen, wenn ausländische autoritäre Mächte Diskurse an Hochschulen zu beeinflussen, etwa wenn Forschungseinrichtungen wie die „Forschungsstelle Osteuropa“ (FSO) von Russland als „unerwünschte“ und „extremistische“ Organisation eingestuft werden, um politischen Druck auszuüben. Gleichzeitig muss Bremen selbst mit gutem Beispiel voran und darf die Wissenschaftsfreiheit hier vor Ort nicht aus ideologischen Gründen einschränken. Das hohe Gut von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in den wissenschaftlichen Diskursen und an Diskursen an wissenschaftlichen Einrichtungen muss geschützt werden. Dies schließt auch die Verpflichtung ein, konsequent gegen Linksextremismus, Antisemitismus und Islamismus und weitere Formen des Extremismus vorzugehen, die an unseren Hochschulen ihre Unwesen treiben.

Beschlussempfehlung:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat der Freien Hansestadt Bremen auf:

1) Die Ausfinanzierung der Vereinbarungen des Wissenschaftsplans 2030 sicherzustellen und einen Finanzierungsfahrplan aufzustellen, der die Grundfinanzierung pro Studierende auf Höhe des Bundesdurchschnitts ermöglicht.
2) Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips für weitere Anforderungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sicherzustellen, d.h. keine weiteren Aufgaben für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, ohne dass eine ausreichende Finanzierung gesichert ist.
3) Einen konsequenten Bürokratieabbau an den Wissenschaftseinrichtungen in Bremen voranzutreiben, insbesondere durch
a) ein Bürokratiemoratorium: Verzicht auf zusätzlichen Berichtspflichten und Beauftragungen von Seiten des Landes in den kommenden 5 Jahren
b) eine kritische Überprüfung und Abbau der bestehenden Beauftragungen und Berichtspflichten und damit einhergehend der Abbau der Beauftragten in Zahl und Umfang.
4) Eine Novelle des Hochschulgesetzes im Sinne eines „Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ vorzubereiten, welches
a) die Zivilklausel ersatzlos abschafft,
b) rechtswidrige Forschungsbeschränkungen im Bereich der Tierversuche abbaut und auf ein rechtlich zulässiges Maß zurückfährt;
c) das Personal- und Beamtenrecht in Abstimmung mit den Hochschulen und der wissenschaftlichen Einrichtungen modernisiert, um Spitzenpersonal besser finden und halten zu können,
d) eine Opt-Out-Möglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft im Land Bremen einführt.
5) Einen Fahrplan für den Abbau des Sanierungsstaus der Universität Hochschulen einschließlich einer realistischen und nachhaltigen Ausfinanzierung über Investitionsmittel des Bundes, des Landes, Gebühren und öffentliche und private Drittmittel vorzulegen.
6) Sponsoring und PPP-Projekte überall dort einzusetzen, wo es möglich ist, um dringend notwendige Investitionen und Sanierungen über privates Kapital umzusetzen und den Hochschuletat zu entlasten.
7) Die geplante Universitätsbaugesellschaft nicht allein für die Finanzierung der Gebäudesanierung über Schulden zu nutzen, sondern um Kräfte zu bündeln sowie mehr Effizienz bei Bau, Sanierung und Unterhalt der wissenschaftlichen Infrastruktur und ein kostenstabiles Bauen sicherzustellen.
8) Die Förderung der Gründerkultur an den bremischen Hochschulen und der Universität z.B. durch Einrichtung eines Gründersemesters zu verstetigen.
9) Die Bürgerschaftsbeschlüsse gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung an bremischen Hochschulen konsequenter umzusetzen.
10) Klare Qualitätszielen für Serviceeinrichtungen für Studierende (z.B. BAföG-Stelle, Univerwaltung) einzuführen und die Digitalisierung zu beschleunigen.
11) Die „Marke“ Bremen in der internationalen Forschungs- und Hochschullandschaft zu stärken und die Suche nach Personal und Studierenden im Ausland zu intensivieren, z.B. durch Teilnahme an Wissenschafts- und Bildungsmessen im Ausland.
12) Dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung 6 Monate nach Beschlussfassung zu berichten.