Wie lange dauern Strafverfahren in Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Die Richter und Staatsanwälte in Bremen leisten hervorragende Arbeit und das Vertrauen der Bevölkerung in unser Rechtssystem ist nach wie vor sehr hoch. Gleichzeitig wächst aber die Kritik daran, dass Verfahren zu lange dauern. Insbesondere Opfer einer Straftat haben ein berechtigtes Interesse daran zeitnah in einem Strafprozess gehört zu werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer von erledigten Strafsachen an Bremer Gerichten in den letzten fünf Jahren (bitte insgesamt und für die einzelnen Jahre sowie aufgeschlüsselt nach Vergehen und Verbrechen angeben)?
  2. Wie viele dieser Verfahren hatten einer Verfahrensdauer von mehr als ein oder zwei Jahren viele (bitte insgesamt und für die einzelnen Jahre sowie aufgeschlüsselt nach Vergehen und Verbrechen angeben)?
  3. Gab es auch Verfahren mit einer längeren Verfahrensdauer und wenn ja, wie lange haben diese Verfahren jeweils gedauert (bitte aufgeschlüsselt nach Vergehen und Verbrechen angeben)?
  4. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer in den letzten fünf Jahren hinsichtlich der einzelnen unter den Verbrechensbegriff fallenden Taten (bitte insgesamt sowie für die einzelnen Jahre angeben)?
  5. Wie viele aktuell anhängige Gerichtsverfahren haben eine Verfahrensdauer von mehr als ein oder fünf Jahren (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Vergehen und Verbrechen angeben)?
  6. Sofern auch Verfahren mit einer Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren anhängig sind, wie viele Verfahren betrifft dies und wie lange sind die Verfahren jeweils anhängig (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Vergehen und Verbrechen angeben)?
  7. Wie viele Aufhebungen von Haftbefehlen gab es in den letzten fünf Jahren wegen überlanger Verfahrensdauer?
  8. Wie lang war die durchschnittliche Haftdauer von Untersuchungshäftlingen in den letzten fünf Jahren (bitte insgesamt sowie für die einzelnen Jahre angeben)?
  9. In wie vielen Fällen wurden (über)lange Verfahrensdauern in den letzten fünf Jahren als Strafzumessungsgesichtspunkt berücksichtigt?
  10. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren das beschleunigte und das besonders beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO angewendet?