Wie ist der Sachstand bei Bremens Hochhausentwicklungsplan?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Flächen in Großstädten wie Bremen sind rar. Hochhäuser können eine Möglichkeit sein, Büro- und Wohnraum mit sparsamen Flächenverbrauch zu realisieren. Inzwischen werden sogar Hochhäuser in Holzbauweise realisiert, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Auch im Anspruchsvollen Wohnungsbau kann Hochhausbau eine Alternative und in der richtigen Umgebung eine architektonische Bereicherung sein. So können Hochhäuser Leuchttürme für eine moderne Stadt werden und diese aufwerten.
Hochhäuser sind aufgrund ihrer Komplexität kein Allheilmittel für günstigen Wohnungsraum und eigenen sich nicht für alle Lagen. Sie müssen entsprechend sorgsam in ihre Umgebung eingepasst werden. Je nach Umgebung können sie der richtige oder falsche Baustein für eine gelungene Stadtarchitektur sein. Ob Hochhäuser in ein Quartier hineinpassen, muss im Einzelfall bewertet werden. Die Folge sind oft langwierige Verfahren, mehrmalige Anpassungen von Anforderungen an Gebäude und Debatten mit Anwohnern. Dies stellt eine Hürde für Investoren und für die Realisierung von Hochhäusern dar. So ist etwa in Bremen das Projektidee von Daniel Libeskind zu einer Aufwertung des Sparkassengeländes am Brill ebenso gescheitert wie kürzlich die Planung eines Hochhausprojektes am Tabakquartier. Andere Städte begegnen diesen Kontroversen, indem sie weit im Vorfeld einen Hochhausrahmenplan verabschieden, um Transparenz über Flächen herzustellen, die für Hochhausbau genutzt werden können, um einen verlässlichen Rahmen für Investoren herzustellen.
Wir fragen den Senat:
1) Welche Hochbauprojekte sind im Land Bremen seit 2020 geplant worden?
a. Wie ist der aktuelle Sachstand dieser Projekte?
b. Welche Projekte befinden sich in welcher Phase der Umsetzung und wann ist mit Fertigstellung zu rechnen?
c. Sofern Projekte abgeschlossen sind, wie lange hat die Realisierung von der Voranfrage bis zur Fertigstellung gedauert?
d. Sofern die Projekte verschoben oder eingestellt wurden: Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
e. Sofern die Verwaltung keine Kenntnisse über die Vorplanungsphase von Hochhausbauten hat: Wie wird in Bremen sichergestellt, dass entsprechende Voranfragen und Vorplanungen positiv begleitet werden und ein Ansprechpartner seitens der Stadt in der Vorphase eines Baugenehmigungsverfahrens von Bauprojekten zur Verfügung steht?
2) Welche städtebaulichen Anforderungen stellt Bremen grundsätzlich an den Hochhausbau, z.B. bezüglich der maximalen Gebäudehöhe, Abstandsflächen, etc.?
3) Inwieweit gilt in Bremen der in öffentlichen Diskussionen über Hochhausbau in Bremen immer wieder genannte Grundsatz „Nicht höher als der Dom!“?
4) In welchen Punkten unterscheiden sich die Anforderungen an den Hochhausbau in Bremen von Vorgaben in anderen Bundesländern / deutschen Großstädten ähnlicher Größe?
5) Welche Potenzialflächen stehen in Bremen für den Hochhausbau zur Verfügung?
6) Inwieweit hält der Senat den 2019 erstellten und von der Senatsbaudirektorin beauftragten „Hochhausleitfaden Bremen – Grundlagen für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten.“ für geeignet bei der Beurteilung und Festlegung von Potentialflächen für Hochhäuser in Bremen?
7) Inwieweit ist geplant, für Bremen einen neuen „Hochhausleitfaden“ bzw. einen Hochhausentwicklungsplan zu erstellen, der festlegt, auf welchen Gebieten Hochhäuser unter welchen Bedingungen gebaut werden können und wo ein Hochbau unüberwindbare Hürden trifft, z.B. aufgrund von städtebaulichen Erwägungen, Bodenbeschaffenheit, etc.?
8) Welche Beteiligungsverfahren sieht der Senat als geeignet an, um einerseits die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Anwohnern gerecht zu werden und andererseits dafür zu sorgen, dass künftige Hochhausplanungen in Bremen nicht an zu langen Verfahren und stetig wachsenden Auflagen scheitern, sondern erfolgreich zum Ende geführt werden?
9) Welche einzelnen Stellen sind in Bremen beim Genehmigungsverfahren für einen Hochhausbau in Bremen im Einzelnen mit welchen Aufgaben betraut?
10) Welche weiteren Anforderungen stellt Bremen beim Genehmigungsverfahren für einen Holzhausbau in Bremen im Einzelnen und welche Unterschiede zu anderen Bundesländern / Großstädten bestehen in Bremen?
11) Welche Verfahren sind geplant, um das Genehmigungsverfahren im Hochhausbau zu vereinfachen und zu verkürzen, z.B. durch Standardisierungen in bestimmten Bereichen, BIM, das once-only Prinzip oder den Abgleich von Anforderungen der beteiligten Stellen im Vorfeld?
12) Inwieweit werden die bestehenden Hochhausbauten in Bremen im Stadtmarketing touristisch vermarktet?