Wie häufig wechseln Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Der Wechsel von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Bremen in andere Bundesländer bzw. zum Bund unterliegt engen Voraussetzungen: So muss entweder ein passender Tauschpartner zur Verfügung stehen, ein sozialer Härtefall vorliegen oder zwischen Entlassung beim alten und Ernennung beim neuen Dienstherrn eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr eingehalten werden. Diese hohen Anforderungen können im Einzelfall zu einer Versagung des Wechselwunsches führen, auch wenn dieser in nachvollziehbaren bzw. sogar persönlich zwingenden Gründen liegt. Insofern ist eine Abfrage des Sachstandes hinsichtlich der Thematik für das Land Bremen angezeigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie viele Anträge auf Dienstherrenwechsel von Dienstkräften des Polizeivollzugsdienstes in ein anderes Bundesland bzw. zum Bund (sowohl zu Polizeibehörden als auch zu anderen Dienstherren außerhalb der Polizei) sind in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven eingegangen (Aufstellung nach dem Jahr der Antragstellung, der „Ziel“-Behörde, dem Statusamt der wechselwilligen Dienstkraft, dem Statusamt des ggf. vorhandenen Tauschpartners und dem Stand bzw. Ausgang des jeweiligen Versetzungsverfahrens, z.B. Versetzung erfolgt, Versetzung abgelehnt oder Antrag ruhend gestellt, erbeten)?
- In wie vielen Fällen erfolgte die Versetzung ohne Tauschpartner auf Grund eines sozialen Härtefalls (Zuordnung zu 1. erbeten)?
- In wie vielen Fällen erfolgte die Versetzung ohne Tauschpartner, obwohl kein sozialer Härtefall vorlag (Zuordnung zu 1. erbeten)?
- Falls Versetzungen ohne Tauschpartner und ohne Vorliegen eines sozialen Härtefalls erfolgt sind: Wie wurden diese jeweils begründet (Zuordnung zu 1. erbeten)?
- In wie vielen Fällen erfolgte die Versetzung einer Dienstkraft, welche sich erfolgreich auf eine extern ausgeschrieben Stelle bei einem anderen Dienstherrn beworben hatte (Zuordnung zu 1. erbeten)?
- In wie vielen Fällen war die Versetzung mit der unmittelbaren Änderung des Statusamts verbunden (Zuordnung zu 1. erbeten)?
- Wie viele Dienstkräfte des Polizeivollzugsdienstes anderer Behörden wurden in den vergangenen fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven erneut ernannt, nachdem sie die „Jahres-Sperrfrist“ nach Entlassung bei ihrem ehemaligen Dienstherrn abgewartet hatten (Aufstellung nach dem Jahr der Ernennung, dem ehemaligen Dienstherrn, dem zuletzt innegehabten Statusamt und dem Statusamt der erneuten Ernennung erbeten)?
- Wie viele sich in Ausbildung befindliche Dienstkräfte des Polizeivollzugsdienstes haben sich in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven noch während ihrer Ausbildung für den Wechsel zu einer anderen Landes- bzw. Bundespolizeibehörde entschieden (Aufstellung nach Jahr, der erlangten Laufbahnbefähigung und des empfangenden Dienstherrn erbeten)?
- Wie viele Dienstkräfte des Polizeivollzugsdienstes aus Bremen und Bremerhaven wurden ohne Zustimmung des bisherigen Dienstherrn durch Ernennung in ein neues Beamtenverhältnis übernommen („Raubernennung“) (Aufstellung nach Jahr der Ernennung, dem bisherigen Dienstherrn der beabsichtigten „Ziel“-Behörde und dem zuletzt innegehabten Statusamt der entlassenen Dienstkraft erbeten)?
- Wie viele Dienstkräfte des Polizeivollzugsdienstes aus Bremen und Bremerhaven sind auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden, nachdem eine Versetzung zu einem Dienstherrn außerhalb der Polizei abgelehnt wurde (Aufstellung nach Jahr der Entlassung, der beabsichtigten „Ziel“-Behörde und dem zuletzt innegehabten Statusamt der entlassenen Dienstkraft erbeten)?
- Wie viele Kräfte des Polizeivollzugsdienstes sind in den letzten Jahren von der Polizei Bremen zur Ortspolizeibehörde Bremerhaven gewechselt und wie viele sind umgekehrt aus Bremerhaven nach Bremen gewechselt?