Betriebliche Kinderbetreuung – Chance für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Antrag der FDP-Fraktion Bremen.
Beim Anteil der betreuten Kinder in unseren Kitas stellt Bremen im bundesweiten Vergleich laut Familienreport, den das Bundesfamilienministerium Mitte Mai dieses Jahres vorstellte, das Schlusslicht dar. Sowohl bei den unter Dreijährigen als auch bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren ist die Betreuungsquote in unserem Bundesland am geringsten.
Laut dem Ländermonitoring „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung fehlen ganze 6.500 Kita-Plätze in Bremen und Bremerhaven. Aktuell geht die Bildungsbehörde laut einem Artikel des Weser Kuriers davon aus, dass 1.300 angemeldete Kinder im August dieses Jahres keine Betreuung erhalten werden. Ein alarmierender Weckruf für den rot-grün-roten Senat, der endlich aktiv gegensteuern sollte.
Dabei sollte jedem Kind in Bremen die Möglichkeit geboten werden, eine Kindertageseinrichtung besuchen zu können. Schließlich fängt beste Bildung beim Kleinkind in der Kita an und legt den Grundstein für einen erfolgreichen Schul-, Berufs- und Lebensweg.
Vor diesem Hintergrund ist eine Unterstützung und Förderung von betrieblichen Kindertageseinrichtungen unabdingbar. Betriebskitas leisten einen unvergleichlich hohen und wertvollen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und tragen maßgeblich zur Entlastung der öffentlichen Kindertagesstätten bei. Eine gute Kinderbetreuung steigert nicht nur die Attraktivität der Unternehmen und des Wohnorts Bremen, mit betrieblichen Betreuungsangeboten können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konkret unterstützen. Eltern haben kurze Wege, um ihre Kinder von der Betreuung abzuholen. Unternehmen können verlässlich planen und einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen. Dennoch stellt die Betreuung im Betrieb in Bremen die Ausnahme dar, denn diese scheitert oft am hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Unternehmen, der besonders kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere bei der Grundstückssuche in Gewerbegebieten, belastet.
Anders als in Bundesländern wie Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen erhalten Betriebskitas im Land Bremen nämlich keine finanzielle Förderung. Für Bremen gilt es hier nachzuziehen und die besondere Bedeutung von betrieblichen Kindertageseinrichtungen in diesen herausfordernden Zeiten anzuerkennen.
Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
- einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes in die Bürgerschaft (Landtag) einzubringen,
1.1 der die betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie private Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, die im Auftrag von Unternehmen die betriebliche Kinderbetreuung organisieren, den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe gleichstellt
1.2 und betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen sowie private Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen in die öffentliche Förderung der Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes aufnimmt, sofern sie bereit sind, regelmäßig mindestens zu einem Drittel auch andere Kinder als solche von Betriebsangehörigen aufzunehmen. - eine Anlaufstelle zu schaffen, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Planung (u.a. bei der Grundstückssuche) und Umsetzung der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtung, unterstützt und mit ‚best practices‘ und weiteren Informationsangeboten, u.a. zu Unternehmenszusammenschlüssen, dafür wirbt, dass auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit der betrieblichen Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen.
- der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung innerhalb von sechs Monaten einen Bericht zu erstatten, in welcher Form und mit einem Zeitplan hinterlegt, die Beschlusspunkte umgesetzt werden können.