Wesersprung – was ist mit den Brücken über die Weser und wie werden sie finanziert?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Am 24.10.2019 wurde die Finanzierung der Planungskosten für die „Rad- und Fußgängerbrücken über die Weser“ in der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung beschlossen. Vorgesehen sind in drei Korridoren neue Brückenbauwerke, um die Stadtteile auf beiden Weserseiten besser zu verbinden. Aus der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.08.2020 (Drucksache 20/293 S) geht hervor, dass für die Brücken ein Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit dem Titel „Wesersprung“ gestellt wurde. Unter Punkt zwei geht auch hervor, dass dieser Förderantrag nicht berücksichtigt werden konnte.

Somit ist offen, wie diese Projekte finanziert werden können. Dies betrifft sowohl die Finanzierung der Machbarkeitsstudie als auch die Finanzierung des Baus der Brücken. Für den Bau der drei Brücken wurden rund 30 Mio. Euro angesetzt, zudem sollte der Bau bis 2023 realisiert werden. Auch ist offen, ob die Brücken für den öffentlichen Nahverkehr und für Rettungsdienste zugänglich gemacht werden sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wann wurde seitens der BBSR mitgeteilt, dass der Antrag zur Förderung des Wesersprungs nicht berücksichtigt werden kann?
  2. Welche weiteren Förderanträge, innerhalb welcher Förderprogramme, wurden für die Planung, die Machbarkeitsstudie und für den Bau der Brücken gestellt? Wenn keine weiteren Förderanträge gestellt wurden, warum nicht? Wenn ja, gibt es hier bereits Entscheidungen hinsichtlich der Bewilligung oder Ablehnung der Förderanträge und wenn ja, wie genau sehen die aus? Bitte detailliert aufschlüsseln.
  3. Von welchem Fördervolumen geht der Senat aus, und mit welcher Förderquote rechnet der Senat insbesondere vor dem Hintergrund, dass ursprünglich von einer bis zu neunzigprozentigen Förderung ausgegangen wurde?
  4. Wie ist beziehungsweise wird die Finanzierung der Brücken (Planung, Machbarkeit und Bau) sichergestellt?
  5. Wie hoch ist das derzeit ermittelte Investitionsvolumen für den Bau der Brücken inklusive Planungskosten und Machbarkeitsstudie? Bitte detailliert aufschlüsseln.
  6. Welche Auswirkung hat die Antragsablehnung auf den Zeithorizont 2023?
  7. Inwieweit ist die Planung hinsichtlich des Baus der Brücken fortgeschritten und inwieweit wurden die in der Deputation beschlossenen Planungsmittel für 2020 bereits verwendet und reichen diese Planungsmittel aus?
  8. Inwieweit wird bei dem Projekt „Wesersprung“ kommunales Projektmanagement als Instrument zur Steuerung und Bewältigung der Herausforderungen angewandt, und in wieweit ist der kritische Pfad bei diesem Projekt erreicht?