Welche Entwicklungen gibt es bei Rückführungen, Duldungen und Ausreisepflicht im Land Bremen?

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Von den 3648 Personen, die in Bremen 2025 ausreisepflichtig waren, sind nur 111 tatsächlich abgeschoben worden. Dies sind allerdings nur die erfolgreichen Abschiebungen. Insgesamt sind 159 Abschiebungen im Jahr 2025 gescheitert. Dies wird mit verschiedenen Aussagen begründet, wobei einige der Hauptgründe, weshalb Abschiebungen offenbar scheitern, „Nichtantreffen der Person“ oder „Widerstand des Betroffenen im Flugzeug“ sind.
Hinzukommt, dass in den letzten Jahren in Bremen die Migrationsämter unter personellen und strukturellen Mängeln leiden und es schon oftmals beklagt wurde, dass die Verfahren zu langsam und zu bürokratisch sind. Außerdem wurde mit der Schließung der Zentralstelle für Rückführungen eine Stelle abgeschafft, die sich zuvor gezielt um die Rückführung ausreisepflichtiger Personen gekümmert hat.
Vor diesen Hintergründen stellen sich Fragen hinsichtlich der praktischen Durchführung von Rückführungsverfahren, der zugrunde liegenden Ursachen gescheiterter Abschiebungen sowie der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen im Land Bremen. Ebenso stellt sich die Frage nach der Bewertung dieser Entwicklungen durch den Senat, sowie nach weiteren Maßnahmen zur Optimierung der bestehenden Verfahren

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Zugänge gab es in den Jahren 2020 bis 2026 aufgeschlüsselt nach:
    a. §24 Aufenthaltsgesetz;
    b. Asylsuchende im laufenden Verfahren;
    c. Personen nach § 15a AufenthG;
    d. Nach Geschlecht;
    e. Nach Altersgruppe;
    f. Nach Nationalität?
  2. Wie viele Freiwillige Ausreisen gab es im Land Bremen in den Jahren 2020 bis 2026, aufgeschlüsselt nach:
    a. Geschlecht;
    b. Altersgruppe;
    c. Nationalität;
    d. Aufenthaltsstatus zum Zeitpunkt der Ausreise?
  3. Wie viele Abschiebungen wurden im Land Bremen durchgeführt für die Jahre 2020 bis 2026?
    a. Von der Zentralstelle für Rückführungen;
    b. Vom Migrationsamt Bremen;
    c. Aus Bremerhaven?
  4. Welche strukturellen Merkmale weisen die abgeschobenen Personen auf?
    a. Altersgruppe;
    b. Geschlecht;
    c. Staatsangehörigkeit;
    d. Wie viele der abgeschobenen Personen sind strafrechtlich aufgefallen;
    e. Erwerbstätigkeit vor Rückführung (sofern bekannt)?
  5. Wie viele Abschiebungen sind für die Jahre 2020 bis 2026 aus folgenden Gründen gescheitert:
    a. Nichtantreffen der Person;
    b. Stornierung des Flugs durch die Fluggesellschaft;
    c. Widerstand des Betroffenen im Flugzeug;
    d. Medizinische Gründe;
    e. Kurzfristige personelle Engpässe bei der Landes- oder Bundespolizei;
    f. Ungeklärte Identität;
    g. Fehlende Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer;
    h. Gerichtliche Entscheidung?
  6. Wie viele ausreisepflichtige Personen befinden sich in Bremen
    a. Nach Geschlecht;
    b. Nach Alter;
    c. Nach Nationalität;
    d. Wie viele haben eine rechtliche Erwerbserlaubnis;
    e. Wie viele gehen einer Erwerbstätigkeit nach;
    f. Wie viele davon sind
    i. länger als 1 Jahr;
    ii. länger als 2 Jahre;
    iii. länger als 3 Jahre;
    iv. länger als 4 Jahre;
    v. länger als 5 Jahre ausreisepflichtig?
  7. Gegen wie viele ausreisepflichtigen Personen wurde in den Jahren 2020 bis 2026 strafrechtlich ermittelt?
    a. Nach Alter;
    b. Nach Geschlecht;
    c. Nach Nationalität;
    d. Bei wie vielen wurde auf eine Vollstreckung abgesehen aufgrund von §456a StPO?
  8. Welche Kosten sind dem Land Bremen in den Jahren 2020 bis 2026 entstanden für:
    a. Unterbringung von Ausreisepflichtigen;
    b. Unterbringung von Geduldeten;
    c. Rückführungen;
    d. Gescheiterte Rückführungen;
    e. Freiwillige Ausreiseprogramme?
  9. Welche Ausgaben in den Jahren 2020 bis 2026 entstanden für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für:
    a. geduldete Personen;
    b. ausreisepflichtige Personen?
  10. Bei wie vielen Personen waren mehrere Abschiebungsversuche erforderlich, bevor eine Rückführung tatsächlich durchgeführt werden konnte?
  11. Bei den Personen, welche aufgrund von Widerstand im Flugzeug nicht abgeschoben werden konnten, welche Arten von Widerstand wurde dokumentiert?
  12. Wie viele dieser Personen wurden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich abgeschoben?
  13. Gegen wie viele dieser Personen wurde strafrechtlich aufgrund des Widerstandes im Flugzeug ermittelt oder anderweitige Sanktionen ausgesprochen?
  14. Im Zusammenhang mit nicht vollzogenen Rückführungsmaßnahmen mit dem Scheiterungsgrund „Nichtantreffen der betreffenden Person“:
    a. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt werden betroffene Personen vor einer geplanten Rückführung über die Maßnahme informiert und welche Regelungen gelten hierzu;
    b. Welche Gründe werden im Verwaltungsvollzug typischerweise dokumentiert, wenn Personen zum Zeitpunkt der Rückführung nicht angetroffen werden;
    c. Welche verbindlichen dienstlichen Vorgaben, Einsatzanweisungen oder behördenübergreifenden Verfahrensregelungen bestehen für Polizei- und Ausländerbehörden für den Fall, dass eine Person zum geplanten Rückführungstermin nicht angetroffen wird;
    d. Wie viele Personen, bei denen ein Rückführungsversuch aufgrund „Nichtantreffens“ scheiterte, sind im Anschluss an diesen Termin nicht erneut für eine Rückführung erfasst oder später tatsächlich rückgeführt worden;
    e. In wie vielen Fällen, in denen eine Rückführungsmaßnahme aufgrund des Nichtantreffens der betroffenen Person gescheitert ist, liegen Erkenntnisse vor, dass diese Personen nach dem gescheiterten Rückführungsversuch bis heute nicht erneut im Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde oder einer anderen zuständigen öffentlichen Stelle im Land Bremen erfasst wurden?
  15. Wie viele dieser Personen bezogen weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder anderen Sozialleistungen
  16. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass Rückführungen aufgrund des Nichtantreffens der betroffenen Person scheitern, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Zahl solcher Fälle zu reduzieren?
  17. Von denjenigen, die nicht angetroffen werden konnten an ihrem jeweiligen Abschiebedatum wie viele wurden an einem späteren Datum abgeschoben?
  18. Wie viele Personen sind geduldet in Bremen (bitte getrennt angeben für die Jahre 2020 bis 2026)?
    a. Nach Altersgruppe;
    b. Nach Geschlecht;
    c. Nach Staatsangehörigkeit;
    d. Nach Duldungsgrund;
    e. Wie viele von denen sind
    i. Länger als 1 Jahr;
    ii. Länger als 2 Jahre;
    iii. Länger als 3 Jahre;
    iv. Länger als 4 Jahre;
    v. Länger als 5 Jahre geduldet?
  19. Gegen wie viele der Geduldeten wurde strafrechtlich ermittelt nach
    a. Tötungsdelikte (§211 – §213 StGB);
    b. Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§177 StGB);
    c. Raub oder schwerer Raub (§249 StGB);
    d. Diebstahl ($242 – §244 StGB);
    e. Betrug (§263 StGB);
    f. Körperverletzung und schwere Körperverletzung (§224 – §226 StGB)?
  20. Wie viele von den Geduldeten Personen in Bremen sind von 2020 bis 2026 mehrfach polizeilich aufgefallen?
  21. Wie viele der Geduldeten hatten keine oder mangelnde Dokumente oder es konnte anderweitig nicht die Identität nachgewiesen werden?
  22. Wie viele ausreisepflichtigen Personen mit Bezug zu Clanstrukturen oder Organisierter Kriminalität waren im Land Bremen für die Jahre 2020 bis 2026?
  23. Wie viele dieser Personen wurden jeweils abgeschoben (bitte für jedes Jahr angeben)?
  24. In wie viele Fällen wurde § 456a StPO in diesen Fällen genutzt beziehungsweise geprüft und mit welchem Erfolg für die Jahre 2020 bis 2026?
  25. Wie viele Personen mit Bezug zu organisierter Kriminalität und Clankriminalität gelten derzeit als geduldet im Land Bremen?
  26. Bei wie vielen Personen mit Bezug zur Clankriminalität oder organisierter Kriminalität ist ein Abschiebeverfahren in den Jahren 2020 bis 2026 aus folgenden Gründen gescheitert?
    a. Nichtantreffen der Person;
    b. Stornierung des Flugs durch die Fluggesellschaft;
    c. Widerstand des Betroffenen im Flugzeug;
    d. Medizinische Gründe;
    e. Kurzfristige personelle Engpässe bei der Landes- oder Bundespolizei;
    f. Ungeklärte Identität;
    g. Fehlende Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer;
    h. Gerichtliche Entscheidung;
    i. Weitere Gründe?
  27. Wie geht das Migrationsamt oder das Amt vor, wenn die Identität ungeklärt ist?
  28. Unter welchen Voraussetzungen kann trotz ungeklärter Identität ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht entstehen?
  29. Welche medizinischen Gründe geben Ausreisepflichtige, die aufgrund medizinischer Gründe geduldet sind, am häufigsten an?
  30. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2020 bis 2026 in Rückführungshaft oder Ausreisegewahrsam genommen?
  31. Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den Jahren 2020 bis 2026 angeordnet und tatsächlich vollzogen?
  32. Wie viele ausreisepflichtige Personen kamen ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung nicht nach?
  33. Welche konkreten aufenthaltsrechtlichen oder leistungsrechtlichen Konsequenzen wurden in den Jahren 2020 bis 2026 gegenüber Personen angewandt, die ihren Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung nicht nachgekommen sind?
  34. Bei wie vielen Rückführungen war fehlende Mitwirkung bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung der entscheidende Grund für:
    a. Verzögerung
    b. Scheitern
    c. wiederholte Abschiebungsversuche
  35. Wie steht der Senat zu einer Drittstaaten-Lösung?
  36. Welche Ziele verfolgt der Senat im Bereich Rückführung und Aufenthaltsbeendigung?
  37. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Ziele zu erreichen?