Vorgehen bei der Erhebung von Kitabeiträgen in den Stadtgemeinden des Landes Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Nach dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (Vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 BremAGKJHG). Aufsicht führen nach § 11 BremAGKJHG die zuständigen Landesämter.

Der Kita-Beitragsservice von Performa Nord übernimmt für die Einrichtungen von KiTa Bremen und alle Einrichtungen referenzwertfinanzierter freier Träger die Festsetzung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern bis zu deren Einschulung sowie für Kinder in der Hortbetreuung im Bremer Stadtgebiet. Nach Berichten von Betroffenen erfolgt die Bescheidung der Beiträge über eine Landesbehörde und nicht über ein kommunales Amt auf einem „Landesbriefkopf“. Das führt in der Praxis dazu, dass gegen den Bescheid kein Widerspruch beim Land eingereicht werden kann, sondern bei Unstimmigkeiten direkt der Klageweg beschritten werden muss.[1]

In Bremerhaven ist für die beschriebene Beitragsfeststellung das Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven zuständig. Hier ist es möglich einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzureichen.

Neben einer möglichen Ungleichbehandlung gegenüber den Beitragsschuldnern in den Stadtgemeinden bestehen Fragen, inwiefern eine korrekte Stadt-Land-Trennung der Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen stattfindet.

Laut Angaben des Senats erfolgt die Haushaltsaufstellung 2020/2021 eindeutig getrennt nach Land und Stadtgemeinde Bremen. Das Personal ist entsprechend der jeweiligen Aufgabenstruktur getrennt in den Gebietskörperschaften Land und Stadt verbucht. Wenngleich nicht in allen Bereichen kommunale Organe aufgrund der landesverfassungsrechtlich gewollten Teilidentität geschaffen wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Behörde (Stadt oder Land) ist im Detail für die Bescheidung der Kita-Beiträge der Gemeinden Bremen und Bremerhaven verantwortlich?
  2. Wer ist gegenüber den Beitragsschuldnern verantwortlich für Fragen und mögliche Änderungen bei Beitragsbescheiden für Kitabeiträge?
  3. Wer kann in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven jeweils gegen den Beitragsbescheid für Kitabeiträge bei Unstimmigkeiten Widerspruch einlegen? Welche weiteren Möglichkeiten gibt es darüber hinaus, unstimmige Bescheide ändern zu lassen?
  4. Wie viele Widersprüche und/oder Klagen gegen Beitragsbescheide für Kitabeiträge wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils jährlich eingereicht? Bitte nach den Stadtgemeinden getrennt angeben.
  5. Wie viele Kita-Beitragsbescheide wurden in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich jeweils in den Stadtgemeinden ausgestellt? Bitte aufgeschlüsselt nach U3, Ü3 und Hort angeben.
    • Wie viele dieser Bescheide wurden beitragsfrei gestellt und umfassen lediglich den Verpflegungskostenbeitrag von 35 Euro/Monat?
    • Welche Kosten fielen in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich jeweils in den Stadtgemeinden für die Erstellung der in Nr. 5 benannten Bescheide an?
  6. Wodurch ist in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die gesetzlich geforderte personelle, finanzielle, räumliche und rechtliche Trennung zwischen Aufsicht und kommunalen Aufgaben wie der Beitragsbescheidung für jeweils die Kindertageseinrichtungen, die Jugendämtern und die Kindertagespflege gewährleistet und transparent nach außen dargestellt?
  7. Wie sind die Verwaltungsabläufe gestaltet, so dass Zuständigkeiten klar und transparent bleiben, und inwiefern sieht der Senat hier Veränderungsbedarfe?
  8. Inwiefern arbeiten Landesbeamte oder Angestellte des Landes Bremen in den Aufgabenfeldern
    • Kita-Ausbau
    • Erstellung und Abrechnung der Zuwendungsbescheide mit referenzwertfinanzierten freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in Bremen
    • oder in anderen Aufgabenfeldern, für die die Stadt zuständig ist?
  9. Wie viele Beschäftigte für den Bereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden bei der Senatorin für Kinder und Bildung und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport aus kommunalen Mitteln bzw. aus Landesmitteln bezahlt? Bitte jeweils nach den Aufgabenbereichen unterschieden angeben.
    • Wie viele VZÄ sind laut Stellenplan in den Jahren 2017 bis 2021 im Haushalt des Landes Bremen, der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingeplant? Bitte für die bereits abgerechneten Jahre ebenfalls die Ist-Werte angeben. 
    • Wie viele VZÄ sind laut Stellenplan in den Jahren 2017 bis 2021 im Haushalt des Landes Bremen für die Aufsicht der örtlichen Träger der Jugendhilfe geplant (und tatsächlich besetzt)? Bitte für die bereits abgerechneten Jahre ebenfalls die Ist-Werte angeben.