Verbesserungen für Gründer – Bürokratie abbauen, Unternehmertum stärken
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Bremen braucht ein starkes und dynamisches Gründungsumfeld, um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Doch viele der Herausforderungen, mit denen Gründerinnen und Gründer konfrontiert sind, liegen auf bundespolitischer Ebene. Um die Gründungstätigkeit in Bremen und ganz Deutschland zu fördern, müssen bürokratische Hürden abgebaut und finanzielle Belastungen reduziert werden.
Der DIHK-Report Unternehmensgründung 2024 verdeutlicht, dass Deutschland als Gründungsstandort in der Bewertung durch Gründerinnen und Gründer weiter abgesunken ist. Die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen werden als unzureichend betrachtet, insbesondere aufgrund hoher bürokratischer Lasten und ineffizienter Prozesse. Um die Gründungsdynamik in Bremen und in Deutschland nachhaltig zu stärken, ist es entscheidend, diese Hindernisse zu beseitigen und die Prozesse nutzerfreundlicher zu gestalten. Technologieoffene E-Government-Prozesse und zentrale Anlaufstellen für Gründungsprozesse sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Deshalb ist es wichtig, dass sich Bremen über den Bundesrat für die Verbesserung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen einsetzt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, den Einstieg in das Unternehmertum zu erleichtern, Investitionen zu fördern und Kooperationen zwischen Gründerinnen und Gründer, Start-ups und etablierten Unternehmen zu stärken.
Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich über den Bundesrat für folgende Forderungen einzusetzen:
- einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von 10.000 € für Unternehmerinnen und Unternehmer im Nebengewerbe einzuführen, um die finanzielle Belastung zu verringern und die Gründungstätigkeit zu fördern,
- die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zeitlich unbegrenzt und unabhängig von Umsatzschwellen zu ermöglichen, damit Kleinunternehmer dauerhaft von vereinfachten steuerlichen Regelungen profitieren können
a. eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze, um mehr Unternehmen von der Pflicht zur Umsatzsteuererklärung zu befreien. Die Kleinunternehmergrenze sollte auf 35.000 € angehoben werden, um den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden,
b. zu prüfen, inwieweit die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf bis zu 85.000 Euro nach der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie möglich ist, - Sofort-Abschreibungen für alle beweglichen Güter innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung bis zu einem Wert von 5.000 € zu erlauben, um Investitionen in die Betriebsausstattung zu erleichtern,
- Ausschüttungen an Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften im jeweils nächsten Kalenderjahr als Sonderausgabe anzusetzen, um die steuerliche Belastung von Gründern und Gesellschaftern zu reduzieren,
- einen Gründertarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzuführen, damit Gründerinnen und Gründer unabhängig vom Lebensalter kostengünstig abgesichert werden können,
- Beteiligungen von mittelständischen Unternehmen (gemäß der KMU-Richtlinie der EU) an extern gegründeten Unternehmen nicht mehr als förderschädlich für Zuschüsse zu betrachten, um Kooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups zu erleichtern,
- die Vereinfachung des Formulars „Einnahme-Überschussrechnung“ und eine Entlastung bei der Umsatzsteuervoranmeldung zu ermöglichen, um die steuerlichen Pflichten von Gründerinnen und Gründern zu reduzieren,
- die Einführung eines Once-Only-Prinzips bei Gründungen und die Schaffung zentraler Anlaufstellen für alle Gründungsprozesse und Genehmigungen, um die Effizienz und Geschwindigkeit von Unternehmensgründungen zu steigern,
- die erweiterte Registrierungspflichten im Verpackungsregister „LUCID“ zu überarbeiten, um Gründerinnen und Gründer sowie die betroffenen Unternehmen durch Anpassung der Registrierungspflichten zu entlasten,
- der Deputation für Wirtschaft und Häfen innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung einen Bericht über den Fortschritt der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen vorzulegen.