Stand, Wirksamkeit und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung im Land Bremen
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
In den letzten Jahren sind Geldwäscheverfahren deutlich angestiegen. Laut der Generalstaatsanwaltschaft in Bremen ist die Zahl der Verfahren von 589 Fällen im Jahr 2018 auf 2.095 Fällen im Jahr 2024 angestiegen. Diese Entwicklung zeigt, dass Geldwäsche zu einem immer größeren Problem für das Land Bremen wird. Häufig werden in besonders schweren Fällen Scheinfirmen aufgebaut.
Der Schaden, der durch diese Geldwäschefälle entsteht, ist nicht nur wirtschaftlich gravierend, sondern wirft auch ein schlechtes Licht auf bestimmte Branchen, die besonders von diesen Vorfällen betroffen zu sein scheinen. Vor allem Barbershops, Kioske oder Imbissbetriebe werden häufig für solche Praktiken genutzt. In der Öffentlichkeit entsteht zudem zunehmend der Eindruck, dass gewisse Branchen häufig und offenkundig mit Geldwäsche zu tun haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zeitraum 2023–2025 im Land Bremen wegen Verstöße gegen § 261 StGB (Geldwäsche) mit Unternehmensbezug eingeleitet?
- Gegen wie viele dieser Unternehmen wurden gewerberechtliche Maßnahmen ergriffen, und wie viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt?
- In wie vielen Fällen gab es Parallelverfahren oder Feststellungen mit Bezug zu:
a. Steuerstraftaten/Steuerordnungswidrigkeiten,
b. illegaler Beschäftigung/Sozialabgaben,
c. Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten - In wie vielen Fällen kam es zu Maßnahmen der Vermögensabschöpfung/Einziehung (Sicherstellungen/Beschlagnahmen/Einziehungen) und in welcher Höhe (bitte je Jahr getrennt nach gesichert und endgültig eingezogen)?
- Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob gegen diejenigen Unternehmen, gegen die wegen Geldwäsche gewerberechtliche Maßnahmen ergriffen wurden, staatliche Fördermittel gewährt wurden? Wenn ja, bei wie vielen Unternehmen und wie hoch war die Gesamtsumme der Fördermittel?
- Bei wie vielen Unternehmen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet wurde, wurden zugleich Verstöße gegen § 146a AO i. V. m. KassenSichV (TSE-Pflicht) festgestellt?
- Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, inwieweit Geldwäscheaktivitäten in bargeldintensiven Branchen zu Wettbewerbsverdrängung legal wirtschaftender Betriebe führen?
- Wie hat sich die Anzahl der Verfahren in den letzten drei Jahren entwickelt und was sind nach Einschätzung des Senats die Ursachen für diese Entwicklung?
- Welche Branchen waren in den letzten drei Jahren am häufigsten von Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche betroffen, und was sind nach Einschätzung des Senats die Gründe hierfür?
- Wie hoch schätzt der Senat den wirtschaftlichen Gesamtschaden durch Geldwäsche in Bremen für die Jahre 2023–2025 (je Jahr), aufgeschlüsselt nach,
a. geschätzte Steuermindereinnahmen,
b. Sozialabgaben-/Lohnsteuer-Ausfälle,
c. sonstige volkswirtschaftliche Schäden,
d. Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit Geldwäsche in Unternehmen - Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Legitimität der Geschäfte zu überprüfen?
- Gibt es weitere Maßnahmen, die geplant sind, um die Geldwäsche in Unternehmen und den Aufbau von Scheinfirmen zu bekämpfen?
- Wie viele Verstöße gegen das Handwerksrecht wurden in Bremen in den Jahren 2023 bis 2025 festgestellt, die im Zusammenhang mit Geldwäsche standen?
- Welche Branchen waren am häufigsten davon betroffen?
- In wie vielen Fällen kam es zu Bußgeldern oder Gewerbeuntersagungen aufgrund handwerksrechtlicher Verstöße?
- Welche Erkenntnisse hat der Senat zu auffälligen Betreiber- und Eigentümerstrukturen im Zusammenhang mit Geldwäscheverfahren?
- Wie viele Barbershops wurden in den letzten drei Jahren im Land Bremen genehmigt und gegen wie viele davon wurden Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet?
- Bei wie vielen Barbershops kam es in den letzten drei Jahren zu Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und in wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen?
- Bei wie vielen von den in Frage 18 genannten Fällen kam es zu Maßnahmen der Vermögensabschöpfung/Einziehung (Sicherstellungen/Beschlagnahmen/Einziehungen) und in welcher Höhe (bitte je Jahr getrennt nach gesichert und endgültig eingezogen)?