Stadtentwicklung in Burglesum – Wie geht es weiter mit dem Bauvorhaben auf dem Grundstück An der Lesumer Kirche 6?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Am Lesumer Marktplatz soll das historische Gebäude auf dem Grundstück An der Lesumer Kirche 6 – ein rund 200 Jahre altes Haus – abgerissen werden. Eine Sanierung und ein Umbau des bestehenden Gebäudes, dass seit mehr als 10 Jahren leersteht, scheint aufgrund der Bausubstanz nicht möglich. Nun soll es durch einen viergeschossigen Neubau mit Flachdach ersetzt werden. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, der Heimatverein Lesum, die Kirchengemeinde St. Martini sowie ehemalige Fachbeamte sehen Verstöße gegen die Erhaltungssatzung zum Schutz des historischen Ortsbilds und gegen Festsetzungen des Bebauungsplans 399.
Der Beirat Burglesum hat das Vorhaben mit knapper Mehrheit (9 : 7 Stimmen) befürwortet. Kritiker bemängeln, dass damit kein angemessener Ausgleich zwischen moderner Nachverdichtung und der Bewahrung eines städtebaulich wie kulturgeschichtlich wertvollen Ensembles gefunden wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Welche konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans 399 gelten für das Grundstück Lesumer Kirche 6 (u. a. zulässige Geschosszahl, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Dachform)?
- Welche für dieses Grundstück relevante Änderungen sind im ruhenden Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 399 bislang diskutiert worden und vorgesehen?
- Welche Kriterien der für den Bereich Lesumer Marktplatz geltenden Erhaltungssatzung – insbesondere Gestalt- und Maßvorgaben (Kubatur/Geschossigkeit), Dachform, Trauf- und Firsthöhen, Fassadenmaterial/-gliederung, Fenster-/Türformate sowie das Einfügen in Straßen- und Platzraum – sind für den geplanten Neubau anzuwenden, und wie bewertet der Senat den Entwurf jeweils daran?
- Liegt bereits ein formeller Bauantrag vor und, falls ja, in welchem Verfahrensstand befindet er sich?
- Welche Abweichungen von geltendem Planungsrecht wurden beantragt oder in Aussicht gestellt? Bitte einzeln auflisten.
- Welche rechtliche Bindungswirkung hat das Votum des Beirats Burglesum für die Genehmigungsbehörde, und wie bewertet der Senat die knappe Mehrheitsentscheidung?
- Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über den vor rund zehn Jahren genehmigten, ortsbildangepassten Bauentwurf des damaligen Eigentümers vor?
- Nach welchen fachlichen Kriterien prüft die Baubehörde das „Einfügen“ (§ 34 Abs. 1 BauGB) sowie die Vorgaben des § 172 BauGB, und welche Gutachten (z. B. Licht/Schatten, Verkehr, Wirtschaftlichkeit) werden hierfür herangezogen?
- Wie bewertet der Senat das geplante Flachdach und die Kubatur im Kontext der prägenden Dachformen und Dimensionen am Lesumer Marktplatz, und inwieweits entspricht dies dem für das Zentrum formulierten städtebaulichen Leitbild?
- Wie beurteilt der Senat die städtebaulich-historische Bedeutung des Ensembles (Kirche, Hinkensches Gebäude, Marktplatz) und welche Schutzinstrumente (z. B. Erhaltungssatzung, Denkmalschutz) gelten hier als einschlägig?
- In welcher Form wurden Bürgerinnen und Bürger bislang beteiligt und welche zusätzlichen Beteiligungsformate plant der Senat, um eine ortsbildverträgliche Lösung mit breiter Akzeptanz zu erreichen?
- Bis wann ist mit einer Entscheidung über den Bauantrag zu rechnen und welche beschleunigenden und verzögernden Faktoren können das Verfahren voraussichtlich beeinflussen?