Sicherheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr stärken – DEIG für Schaffner und Bahnpolizei ermöglichen
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Die brutale Attacke auf den Schaffner Serkan C., die schließlich zu seinem Tod führte, hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Aufmerksamkeit erneut auf die Sicherheitslage im öffentlichen Bahnverkehr gelenkt. Es ist nicht der erste Angriff dieser Art. Die Sicherheitslage im öffentlichen Nahverkehr, auf Bahnhöfen und in Zügen hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Verbale und körperliche Angriffe auf Fahrgäste und Zugpersonal, Vandalismus, Drogenhandel und andere Straftaten beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erheblich. Während die Bundespolizei für die Sicherheit im Bahnverkehr zuständig ist, reichen ihre Kapazitäten bei weitem nicht aus, um eine flächendeckende Präsenz zu gewährleisten. Private Sicherheitsdienste wie die DB Sicherheit GmbH übernehmen bereits heute wichtige Aufgaben, verfügen aber nur über eingeschränkte Einsatzmittel.
Die Bundespolizei wurde durch Gesetz zur Änderung des UZwG im Jahr 2025 mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (umgangssprachlich „Taser“) ausgestattet. Die Bundesregierung erkannte damit an, dass DEIG eine wichtige Lücke zwischen Pfefferspray/Schlagstock und der Schusswaffe schließen. Sie ermöglichen eine verhältnismäßige und weniger gefährliche Reaktion auf gewalttätige Angriffe. Die praktischen Erfahrungen der Bundespolizei und verschiedener Landespolizeien mit DEIG sind positiv. Tests ergaben keine Hinweise auf ernsthafte gesundheitliche Risiken, während die Wirksamkeit zur Deeskalation gefährlicher Situationen bestätigt wurde.
Private Sicherheitsdienste im Bahnverkehr stehen vor denselben Bedrohungslagen wie die Bundespolizei, verfügen aber über deutlich eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Eine personelle Aufstockung und qualitative Verbesserung dieser Dienste, kombiniert mit der Ausstattung mit DEIG unter strengen Voraussetzungen, kann die Sicherheit der Fahrgäste signifikant erhöhen, das Sicherheitspersonal besser schützen, die Bundespolizei entlasten und durch erhöhte Präsenz präventiv gegen Straftaten wirken.
Zugbegleiter (Schaffner) sind besonders gefährdet und benötigen erweiterte Befugnisse zur Selbstverteidigung und Deeskalation. Eine Ausstattung mit DEIG unter denselben strengen Voraussetzungen wie bei der Bahnpolizei würde auch das Zugpersonal besser schützen und entlasten.
Die Ausstattung privater Sicherheitskräfte und Zugpersonals mit DEIG darf nur unter strengsten rechtsstaatlichen Voraussetzungen erfolgen: Gesetzliche Grundlage im Waffengesetz mit präzisen Voraussetzungen und Befugnissen, umfassende Schulung und regelmäßige Fortbildung, Verhältnismäßigkeit (DEIG nur als letztes Mittel vor der Schusswaffe), Kontrolle durch Body-Cams und Meldepflicht sowie klare Haftungs- und Versicherungsregelungen.
Da das Waffenrecht und die Bewachungsverordnung Bundesrecht sind, kann Bremen die notwendigen Änderungen nicht allein vornehmen. Der Senat wird aufgefordert, auf Bundesebene aktiv zu werden und entsprechende Initiativen im Bundesrat zu ergreifen. Gleichzeitig soll Bremen als Vorreiter auf Landesebene die Vorbereitungen treffen.
Die Einrichtung einer bewaffneten privaten Bahnpolizei und die Ausrüstung von Schaffnern ersetzt nicht die Verantwortung der Bundespolizei und der Landespolizei. Vielmehr handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen einer Public-Private-Partnership für die öffentliche Sicherheit. Die hoheitlichen Befugnisse verbleiben bei den staatlichen Sicherheitsbehörden.
Die Kosten für Ausbildung, Ausrüstung und Personal sind von den Eisenbahnunternehmen bzw. deren Sicherheitsdienstleistern zu tragen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für öffentliche Haushalte. Allerdings profitieren diese mittelbar durch Entlastung der Bundespolizei, Reduktion von Sachschäden und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,
Beschlussempfehlung:
- sich auf Bundesebene für eine Änderung des Waffengesetzes (WaffG) und der Bewachungsverordnung (BewachV) einzusetzen und im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes einzubringen, der folgende Eckpunkte enthält:
a. Schaffung einer Ausnahme vom Verbot des Umgangs mit DEIG gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 WaffG für Sicherheitskräfte, die auf der Grundlage eines Bewachungsvertrages mit Eisenbahnunternehmen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Bahnhöfen, Bahnanlagen und Zügen schützen, sowie für Zugbegleiter (Schaffner) desselben Unternehmens,
b. Einführung strenger Voraussetzungen für die Erteilung einer entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis, einschließlich:
i. Nachweis eines besonderen Bedürfnisses durch das Eisenbahnunternehmen,
ii. Erfolgreicher Abschluss einer spezialisierten Schulung zum Umgang mit DEIG (mindestens 40 Stunden),
iii. Regelmäßige Fortbildungen (jährlich mindestens 8 Stunden),
iv. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und gesundheitlichen Eignung,
v. Mindestalter von 24 Jahren und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe bzw. bei Zugbegleitern entsprechende Betriebszugehörigkeit,
c. Klare Regelungen zu den Einsatzbefugnissen, die sich an den Bestimmungen für die Bundespolizei gemäß UZwG orientieren:
i. DEIG dürfen nur als letztes Mittel vor dem Einsatz von Schusswaffen eingesetzt werden,
ii. Vorherige Androhung ist verpflichtend (außer bei Gefahr im Verzug),
iii. Verbot des Einsatzes in kritischen Einsatzlagen wie beispielsweise gegen erkennbar Schwangere, Kinder unter 14 Jahren und erkennbar gebrechliche Personen,
iv. Sofortige schriftliche Meldepflicht jedes DEIG-Einsatzes an die zuständige Waffenbehörde,
d. Verpflichtende Ausstattung mit Body-Cams zur Dokumentation von DEIG-Einsätzen,
e. Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht für Eisenbahnunternehmen, die ihre Sicherheitsdienste oder Zugbegleiter mit DEIG ausstatten wollen,
f. Festlegung von Mindeststandards für Ausbildung, Bezahlung und Zertifizierung privater Sicherheitsunternehmen, die bahnpolizeiliche Aufgaben übernehmen, sowie Sicherstellung einer engen Kooperation und Informationsaustauschs mit der Bundespolizei. - auf Landesebene mit den Verkehrsunternehmen in Bremen (BSAG, NordWestBahn, DB Regio) in Verhandlungen über die Einführung einer entsprechend ausgestatteten Bahnpolizei und entsprechend ausgerüsteter Schaffner zu treten, sobald die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
- sich dafür einzusetzen, dass die Bundespolizei flächendeckend für die Sicherheit im Bahnverkehr aufgestockt wird, um eine sichtbare Präsenz auf allen Bahnhöfen und in allen Zügen zu gewährleisten.
- sich für weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit einzusetzen. Beispielsweise durch eine Ausstattung der Bordpersonale mit Smartwatches mit Notrufknöpfen sowie die schrittweise Einführung von Drehkreuzen an allen Bahnhöfen, an denen dies baulich möglich ist – wie in vielen europäischen Ländern üblich – zur Verhinderung von Schwarzfahren und kriminellen Begegnungen im Bahnhofsbereich.
- der Bürgerschaft 6 Monate nach Beschluss über den Stand der Umsetzung des Antrags zu berichten.