Senat kann eigene Deadline nicht einhalten – FDP-Fraktion fordert Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung 

Thore Schäck: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Wenn selbst der Senat die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht einhalten kann, muss sie auch für Bürgerinnen und Bürger verlängert werden!“

Laut Buten un Binnen Bericht vom 08.02.23 kann der Senat die gesetzte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung landeseigener Immobilien nicht einhalten. Laut Bericht fehlt für jede dritte Liegenschaft des Landes eine Erklärung. Gleichzeitig wird eine Verlängerung der Frist für Bürgerinnen und Bürger abgelehnt. 

Dazu der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Thore Schäck:

„Es ist arrogant und vermessen, dass der Senat den Bürgerinnen und Bürgern bei der Abgabe zur Grundsteuer keine Fristverlängerung zugesteht, diese Deadline selbst jedoch großzügig reißt – die Erklärungen sollen erst im April vorliegen.

Solche politischen Vorgänge fördern Politikverdrossenheit. Der Staat sollte von Bürgerinnen und Bürgern nichts verlangen, was er selbst nicht einhalten kann. Das gilt zum Beispiel auch bei der Solardachpflicht. Vor diesem Hintergrund fordern wir den Senat auf, den Bürgerinnen und Bürgern unverzüglich eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung einzuräumen.“