Pleiten Pech und Pannen beim OTB – Welche Rolle hat das Wirtschaftsressort in der Pannenserie?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Für den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) droht nach der Verhängung des Baustopps auch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weil nach der vorläufigen Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht das Land, sondern der Bund für die Planung zuständig war.
Die taz-nord-bremen berichtet in ihrer Ausgabe vom 26. Mai 2016 von einer angeblichen Kungelei zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bremer Senat. Weil die Wasser- und Schifffahrts-Direktion Nordwest (WSD Nordwest) laut taz dem Projekt OTB an dem Standort „Blexer Bogen“ sehr skeptisch gegenüberstand, habe der Senat darauf hingewirkt, dass das Bundesverkehrsministerium der WSD die Anweisung gegeben habe, sich für das Planfeststellungsverfahren nicht zuständig zu erklären. Laut Weser-Kurier vom 27. Mai 2016 war dem Land Bremen außerdem bewusst, dass es unterschiedliche Rechtsaufassungen zu der planerischen Zuständigkeit für den Bau des OTB gibt. Man habe festgestellt, dass gegebenenfalls gerichtlich entschieden werden müsse, welche Rechtsaufassung die richtige sei.
In der aktuellen Stunde zum OTB am Morgen des 25. Mai 2016 erklärte Wirtschaftssenator Günthner, dass es Abstimmungen, keine Absprachen bezüglich der Zuständigkeit bei der Planfeststellung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung gegeben habe. Weiterhin habe es eine rechtliche Stellungnahme gegeben, welche den Senat in seiner Rechtsaufassung, dass Bremen bei der Planfeststellung zuständig sei, bestätigt habe.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Inwieweit ist es nach Kenntnis des Senats richtig, dass die WSD Nordwest gegenüber dem Standort „Blexer Bogen“ für den OTB Bedenken geäußert hat?
- Welche Bedenken wurden seitens der WSD Nordwest zu welchem Zeitpunkt geäußert und warum ist der Senat über diese hinweggegangen?
- Inwieweit haben sich die Lotsen der Weser diesen Bedenken der WSD Nordwest angeschlossen oder andersgelagerte Bedenken gegenüber dem Bau des OTB am Standort „Blexer Bogen“ geäußert und wann ist dies geschehen?
- Wann hatte welche Stelle in der Bremischen Verwaltung Kontakt zu der WSD Nordwest oder anderen Bundesbehörden bezüglich der Zuständigkeit bei der Planung des OTB und was war jeweils der Inhalt der Gespräche, der Briefe, der Telefonate oder der anderweitigen Kommunikation
- Gab es Bedenken des Senats gegenüber einer Planung des OTB durch die WSD Nordwest? Wenn ja, welche?
- Inwieweit ist es nach Kenntnis des Senats richtig, dass das Bundesverkehrsministerium oder eine andere Bundesbehörde die WSD Nordwest, etwa über einen Erlass, angewiesen hat, sich als nicht zuständig für die Planfeststellung des OTBs zu erklären oder die Planung abzulehnen?
- Welchen Umfang hat die von Senator Günthner erwähnte rechtliche Stellungnahme bezüglich der Feststellung der Zuständigkeiten bei der Planung des OTB?
- Wer hat diese rechtliche Stellungnahme zu welchem Zeitpunkt, auf Grund welchen Anlasses und in wessen Auftrag verfasst?
- Wurden neben dieser rechtlichen Stellungnahme auch andere Gutachten bzw. rechtliche Stellungnahmen zur Frage der Zuständigkeiten für das Planfeststellungsverfahren erstellt? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, von wem und zu welchem Zweck wurden die rechtlichen Stellungnahmen und Gutachten jeweils erstellt? Welchen Inhalt und welche Ergebnisse hatten die rechtlichen Stellungnahmen bzw. die Gutachten und welche Schlussfolgerungen wurden jeweils aus ihnen gezogen?
- Welche weiteren rechtliche Stellungnahmen oder rechtliche Gutachten, die sich mit der Thematik Off-Shore-Terminal Bremerhaven beschäftigen, gibt es?
- Warum hat der Senat, trotz der bekannten unterschiedlichen Rechtsaufassungen bezüglich der Zuständigkeit bei der Planung des OTB, keine umfangreiche rechtliche Bewertung durch ein externes Gutachten eingeholt?
- Warum ist der Senat zu der rechtlichen Einschätzung gekommen, dass das Land bei der Planfeststellung zuständig sei, obwohl der Bund in der Vergangenheit beim JadeWeserPort und bei der Erweiterung des Containerterminals (etwa beim CT IV) zuständig war?
Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP