OTB: Hat der Senat die Zuständigkeit sorgfältig geprüft?
Hilz: Verlassen auf rechtliche Stellungnahme ist fahrlässig.
Für den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) droht nach der Verhängung des Baustopps auch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weil nach der vorläufigen Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht das Land, sondern der Bund für die Planung zuständig war. Vor dem Hintergrund hat die FDP-Fraktion Bremen eine Kleine Anfrage an Senat gerichtet. Der stellvertretende Vorsitzende und hafenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Hauke Hilz, dazu:
„Der rot-grüne Senat hat die rechtlichen Bedenken, wer für die Planung des OTB zuständig ist, scheinbar nicht ernstgenommen. Wird deshalb der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, hat der Rot-Grüne Senat den Wirtschaftsstandort Bremerhaven fahrlässig beschädigt. Das sollte Konsequenzen haben. Wir fordern daher die lückenlose Aufklärung, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist.“
Hilz möchte mit der Kleinen Anfrage unter anderem in Erfahrung bringen wie es zu der Entscheidung gekommen ist, dass das Land und nicht der Bund für den Planfeststellungsbeschluss des OTB verantwortlich ist und auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.