Pflichtmitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft in Bremen aufheben
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Die Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft soll einerseits Beteiligung von Studierenden an der Selbstverwaltung der Hochschulen ermöglichen und gleichzeitig über eine Umlage Gemeinschaftsaufgaben für studentische Belange finanzieren. Eine Zwangsmitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft stellt dabei jedoch einen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Studentinnen und Studenten dar, der einer Rechtfertigung Bedarf.
Wie wenig Interesse an den Aktivitäten der Studierendenschaft letztendlich besteht, zeigt sich z.B. daran, dass die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Studentenparlament der Universität Bremen seit Jahren deutlich unter 10% liegt. Dies mag seinen Ursprung auch darin haben, dass der AStA der Universität Bremen seit Jahren seinen Fokus nicht auf die Belange der Studierenden legt, sondern sein Mandat für die Verbreitung einer eigenen, fragwürdigen politischen Agenda missbraucht. Politisches Engagement von Studierenden ist an Hochschulen ausdrücklich erwünscht, gerade auch um junge Menschen zu mündigen und toleranten Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern heranzubilden. Dafür gibt es allerdings bereits zahlreiche politische Organisationen und Gruppierungen unterschiedlichster Ausrichtung an Bremens Hochschulen.
Im Rahmen der Orientierungswoche des AStA für Erstsemester fanden außerdem in den vergangenen Jahren in Bremen regelmäßig Veranstaltungen mit Organisationen statt, die laut dem Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz dem gewaltbereiten Linksextremismus zugerechnet werden. Auch der AStA der Hochschule Bremen mischt nun bei diesen fragwürdigen Veranstaltungsformaten mit, so wie aktuell bei den sog. „Antifaschistischen Aktionstagen“.
Studierende sollten unter diesen Voraussetzungen nicht dazu gezwungen sein, durch ihre Beiträge Veranstaltungen von Gruppierungen unterstützen zu müssen, die nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Vielmehr sollte bei der Arbeit des AStA die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Studierender gegenüber Hochschulverwaltung und Professorenschaft unabhängig von politischen Ausrichtungen im Zentrum der Arbeit stehen.
Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen:
- § 45 Absatz 1 des Bremischen Hochschulgesetzes ist dahingehend zu reformieren, dass nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt ein Austritt aus der Studierendenschaft ermöglicht wird und so die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft freiwillig ist.
- § 45 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes ist dahingehend zu ergänzen, dass,
a. das Mandat für politische Bildung und allgemeine politische Betätigung auf Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung erfolgt;
b. seine Schranken findet in der Erfüllung der Kernaufgaben der Studierendenschaft und dementsprechend Kosten und Umfang dieses Engagements einem angemessenen Verhältnis stehen müssen zu Umfang und Kosten aller Aufgaben der Studierendenschaft;
c. eine überwiegende Nutzung zu allgemeinen gesellschaftlichen Fragen unzulässig ist.