Neue Wege für Bremer Schulen ebnen: Ein Pilotprojekt für eine verbindliche Nachhilfe für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler nach dem Hamburger Vorbild
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Was in Hamburg bereits seit über zehn Jahren Praxis ist, davon kann man in Bremen aktuell nur träumen: eine Lernförderung über alle Schulformen und Jahrgangsstufen hinweg. Mit über 12.000 Kursen hat Hamburg im Schuljahr 2023/24 rund 30.000 Schülerinnen und Schüler erreicht, was einem Anteil von 16 Prozent der Gesamtschülerschaft entspricht.
Zur Teilnahme wird verpflichtet, wer in einem Fach keine ausreichenden Leistungen erreicht hat. In Kleingruppen von meist weniger als fünf Schülern werden die drei Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch vermittelt. Unterrichtet wird von Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften, Mitarbeitenden von Nachhilfeeinrichtungen sowie Honorarkräften – darunter freiberuflich arbeitende Erzieherinnen und Erzieher, pensionierte Lehrkräfte, Studierende, Hochschulabsolventen oder sogar leistungsstarke Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge.
Mit der Lernförderung erhalten leistungsschwächere Kinder neue Chancen und Perspektiven, gleichzeitig werden ihre Familien entlastet. Hamburg hat sich in den vergangenen Jahren unter anderem wegen des flächendeckenden Förderansatzes deutlich in verschiedenen Bildungsrankings nach oben gearbeitet. Auch wenn eine Verbesserung der Bildungsteilhabe eines umfangreichen Maßnahmenpakets bedarf – so verdeutlichen die Rückmeldungen aus Hamburg, dass die gezielte Lernförderung wirkt und hohe Anerkennung beim Schulpersonal, Eltern und der Schülerschaft genießt.
Gute Bildung darf kein Zufall sein. Daher setzen wir uns für ein Bildungssystem ein, welches das Individuum in den Mittelpunkt unserer Politik stellt. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die jedem Kind die Chance geben, sein volles Potenzial zu entfalten.
Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat dazu auf,
- innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung ein Pilotprojekt an mehreren Schulen in Bremen und Bremerhaven einzuführen, welches der Vorbereitung einer verbindlichen schulischen Lernförderung für lernschwache Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und Jahrgangsformen nach dem Hamburger Vorbild dient,
- das Pilotprojekt wissenschaftlich unabhängig zu begleiten, nach Abschluss umfassend zu evaluieren und der Deputation für Kinder und Bildung über die gewonnenen Erkenntnisse zu berichten,
- innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung des Pilotprojekts, die rechtlichen, finanziellen, personellen und pädagogischen Grundlagen für eine sukzessive Einführung einer flächendeckenden verbindlichen Lernförderung zu schaffen,
- der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung innerhalb von sechs Monaten einen Bericht zu erstatten, in welcher Form und mit einem Zeitplan hinterlegt, die Beschlusspunkte umgesetzt werden können.