Nachtruhe durch gezielte Wahl der Startrichtung am Flughafen
Wir fragen den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat Vorschläge, die Startrichtung soweit es Wetterlage und Sicherheit zulassen morgens so zu wählen, dass die Stadtteile, die am Vorabend überflogen wurden, nicht schon am darauffolgenden Morgen erneut überflogen werden?
2. Wie lang könnte die Nachtruhe in etwa sein, wenn das Lande- und Abflugverfahren so gewählt wird?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es bzw. hat der Senat ein solches Abflugverfahren durchzusetzen?
Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP
Frage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft