Maskenpflicht: Nur unter bestimmten Voraussetzungen!
Hauke Hilz : Generelle Maskenpflicht ist nicht verhältnismäßig.
Zu einer möglichen Maskenpflicht im öffentlichen Raum erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Bremen, Prof. Dr. Hauke Hilz:
„Auch während der Corona-Krise ist Vorsicht geboten, wenn es um die Einschränkung der persönlichen Freiheit geht. Eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig. Wir sprechen uns deshalb für eine bedingte Maskenpflicht aus. Das verbindliche Tragen einer Maske sollte nur an Orten oder in Geschäften nötig sein, wo die Hygieneregeln und der Mindestabstand nicht eingehalten werden können. Dies gilt auch für den ÖPNV. Überall sonst bleibt das Tragen von Masken freiwillig. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Menschen. Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit über das Hausrecht eine Maskenpflicht einzufordern. Das bleibt aber eine individuelle Entscheidung.“