Keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer – Belastungen für junge Familien und Bauwirtschaft vermeiden

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Bremen.

Die Ankündigung des Senats auf der Pressekonferenz am Freitag, den 6. September 2024, zur geplanten Steuererhöhung, wie der Grunderwerbsteuer, für die verfehlte Bremer Haushaltspolitik ist ein harter Schlag für Familien, Erstkäufer von Immobilien und die Immobilienindustrie gleichermaßen. Die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bremen belastet den Immobilienmarkt unverhältnismäßig und hat negative soziale sowie wirtschaftliche Auswirkungen.

Eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer schreckt potenzielle Käufer ab, verringert die Nachfrage und verschärft die ohnehin angespannte Wohnraumsituation. Besonders junge Familien und Erstkäufer, die bereits unter hohen Bau- und Finanzierungskosten leiden, sind betroffen. Für diese Gruppen stellt der Erwerb von Wohneigentum eine zentrale Altersvorsorge dar, doch die steigenden Kosten erschweren den Zugang zum Immobilienmarkt zusätzlich. Eine Grunderwerbsteuer von 5,5 % würde junge, leistungswillige Familien abschrecken und die Abwanderung ins niedersächsische Umland, wo die Steuer niedriger ist, fördern, was Bremens Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort gefährdet.
Für die Bauwirtschaft, einen wichtigen Wirtschaftstreiber in Bremen, hätte die Steuererhöhung ebenfalls negative Folgen. Investoren könnten sich zurückziehen, und neue Wohnprojekte würden behindert. Dies widerspricht den Zielen einer nachhaltigen Baupolitik, die auf Stabilität und Wohnraumförderung abzielt. Alternativen, wie eine Senkung der Grunderwerbsteuer oder die Einführung von Freibeträgen für Familien, könnten den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und den Wohnungsmarkt stabilisieren.

Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sollte langfristige Stabilität schaffen, ohne bestehende soziale Härten zu verschärfen. Die Grunderwerbsteuer darf nicht als Mittel zur kurzfristigen Haushaltsanierung dienen.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft Landtag möge beschließen:

  1. Die Haushaltskonsolidierung durch andere Maßnahmen zu finanzieren, die weniger negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben und besondere Rücksicht auf junge Familien und den Bremer Mittelstand nehmen. Insbesondere soll geprüft werden, ob durch gezielte Einsparungen und effizientere Ausgaben die Haushaltslücken geschlossen werden können, ohne Steuern zu erhöhen,
  2. die Bauwirtschaft nicht weiter durch Steuererhöhungen zu schwächen, um Investoren und Bauwillige nicht abzuschrecken. Die Bauwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftstreiber in Bremen und muss durch stabile Rahmenbedingungen gefördert werden,
    Die Bürgerschaft Landtag fordert den Senat auf,
  3. Von der geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Jahr 2025 auf 5,5 % Abstand zu nehmen und stattdessen eine Senkung oder gezielte Entlastung, insbesondere für junge Familien und Erstkäufer, zu prüfen,
  4. den Wohnungsmarkt durch gezielte Steuererleichterungen und individuelle Förderungen zu stärken, um den Erwerb von Wohneigentum, insbesondere für junge Familien, zu erleichtern,
  5. ein tragfähiges Konzept zur Senkung der Grunderwerbsteuer zu erarbeiten und gezielte Entlastungen für Familien durch die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer zu schaffen,
  6. dem Haushalts- und Finanzausschuss und der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie der Deputation für Wirtschaft und Transformation nach sechs Monaten über die Umsetzung der Antragspunkte zu berichten.