Jetzt doch Wohnungsbau? – Wie geht es weiter mit dem Rennbahngelände?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Über sechs Jahre ist es mittlerweile her, dass der rot-grün-rote Senat mit seinen Plänen, das Rennbahnareal in der Vahr mit Wohnungen zu bebauen, gescheitert ist. Basierend auf einem Volksentscheid ist Mitte 2019 ein Ortsgesetz verabschiedet worden, das festlegt, die Fläche künftig für „Erholung, Freizeit, Sport und Kultur“ zu entwickeln, und Wohnbebauung ausschließt. Im Rahmen des anschließenden Beteiligungsprozesses wurde – unter Ausschluss der ursprünglichen Nutzer vom Galopp- und Pferdesport – ein „Runder Tisch Rennbahngelände“ eingerichtet, der von 2019 bis 2021 wesentliche Aspekte der Areal-Entwicklung zusammengetragen und entsprechende „Empfehlungen zu Eckpunkten für Phase II (Ideenwettbewerb)“ formuliert hat.
Es wurden bislang zwar Millionensummen aufgewendet für die Entschädigungen und den Kauf von Nutzungsrechten zur Verhinderung vom Golf- und Galopprennsport auf dem Gelände. Für die weitere Entwicklung fehlt aber das Geld. Außer der Nutzung als Ausgleichsfläche für Projekte am Stahlwerk zeichnet sich aktuell keine neue Nutzung des Geländes ab. Vor diesem Hintergrund forderte die FDP-Fraktion in ihrem Antrag „Bremer Rennverein Nutzung wieder ermöglichen“ (Drucksache 21/582 S), auf der jetzigen Brache die ursprüngliche Nutzung für den Rennsport wieder zu ermöglichen und mit weiteren Nutzungen, die vom sogenannten „Runden Tisch“ erarbeitet wurden, vereinbar zu machen. In der Stadtbürgerschaft am 19. August 2025 wurde dieses Anliegen von der Regierungskoalition abgelehnt. Gleichzeitig plädierte in der Debatte Wirtschaftssenatorin Vogt dafür, auch den Wohnungsbau auf dem Gelände wieder zuzulassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Zeitplanung zur Entwicklung des Rennbahngeländes nach dem Volksentscheid lag ursprünglich vor? Welche Abweichungen davon hat es jeweils bis heute gegeben? Was waren die Gründe dafür? (Bitte die einzelnen Verschiebungen des Zeitplans und ihre Begründung einzeln auflisten.)
  2. Die Empfehlungen des Runden Tisches enthalten im Anhang 2 „Meinungslandschaften zu kontroversen Themen“. Diese sehen Faktenchecks zu Pro- und Contra-Argumenten zu strittigen Themen vor. Von wem, wann und mit welchem Ergebnis wurden diese Faktenchecks durchgeführt?
  3. Mit welchen Kosten waren Beteiligungsprozess und Werkstattverfahren verbunden?
  4. Mit welchen Kosten schlägt die Arbeit und der Strukturentwurf des Rotterdamer Büros West 8 zu Buche?
  5. Zu welchen Kosten wurde das Gelände der Rennbahn von der Stadt Bremen gekauft und welche vertraglichen Bedingungen bspw. zur Pflege mit dem Rennverein wurden damals vereinbart?
  6. Welche Kosten fielen für die Stadt Bremen für die letzten Rennen auf dem Rennbahngelände an? Welche Einnahmen wurden erzielt?
  7. Welche Bedingungen speziell in Bezug auf die Zuschaueranzahl waren seitens des Senats Teil der Genehmigung für die letzten Rennen auf dem Rennbahngelände?
  8. Nach den Ausführungen der Wirtschaftssenatorin Vogt am 19.8.2025 in der Bremischen Stadtbügerschaft sind die erarbeiteten Vorschläge zur Neugestaltung des Rennbahngeländes nicht kostendeckend.
    a. Mit welchen Kosten sind die einzelnen bislang geplanten Ausgestaltungsvorschläge für die Galopprennbahn jeweils verbunden? (Bitte Investitionen und jährliche laufende Kosten für die einzelnen Vorschläge auflisten.)
    b. Auf welche Teil-Projekte müsste verzichtet werden, damit die Nutzung kostendeckend wäre?
  9. Welche Kosten sind bislang für den Unterhalt des Geländes seit 2019 angefallen? Was kostet aktuell der Unterhalt des brachliegenden Rennbahngeländes?
  10. Welchen Einnahmen wurden durch die Nutzung des Geländes seit 2019 erzielt? (Bitte sowohl einmalige als auch regelmäßige Mieteinnahmen, Nutzungsentgelte, Fördermittel und sonstigen Einnahmen pro Jahr ausweisen.)
  11. Inwieweit gedenkt der Senat, die geplante Nutzung des Geländes weiter fortzuführen angesichts der Vorschläge aus Teilen des Senats, einen Teil nun entgegen des Volksentscheidbeschlusses doch für die Wohnbebauung vorzusehen?
  12. Welche Erwägungen oder Planungen zur Bebauung des Rennbahngeländes gibt es aktuell im Senat oder in einzelnen senatorischen Behörden und in welchem Stadium befinden sich diese?
  13. Welche Art der Wohnbebauung sieht der Senat für das Rennbahngelände vor? Sind die von der Regierungskoalition gewünschte, aber aus Kostengründen nicht immer angewendete Sozialwohnungsquote und der sogenannte „Bremer Standard“ in der Kalkulation darin eingerechnet?
  14. Mit welchen Einnahmen wird bei der Vermarktung des Rennbahngeländes bzw. eines Teils des Rennbahngeländes für den Wohnungsbau grob gerechnet?
  15. In welchem Umfang müssten Flächen bei einer Teilnutzung des Geländes für Wohnungsbau vermarktet werden, damit die laufenden und investiven Kosten für die vom Runden Tisch gewünschten Nutzungen des Rennbahngeländes gedeckt werden können?
  16. In welchen Sitzungen des Senats bzw. weiteren Gremiensitzungen, an denen Senatsmitglieder teilnahmen, wurde seit dem Beschluss des „Ortsgesetzes über das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche“ die Wiederaufnahme des Plans zum Wohnungsbau auf dem Rennbahngelände erwogen und diskutiert? Mit welchem Inhalt und Ergebnis?
  17. Welche weiteren Möglichkeiten über den sogenannten „Klimawald“ hinaus sieht der Senat, das Rennbahngelände als Ausgleichsfläche für Bau- und Gewerbeprojekte im Land Bremen zu nutzen?