Ist die Bremer Freikarte geeignet, erforderlich und angemessen?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die Bremer Freikarte ist ein öffentlich finanziertes Projekt mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Mit dieser Guthabenkarte, die das Land Bremen allen Kindern und Jugendlichen mit erstem Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven schenkt, können Kinder und Jugendliche bei verschiedenen Freizeiteinrichtungen bezahlen.
Es ist allerdings fraglich, ob das Projekt in seiner jetzigen Form die bestmögliche Wirkung entfaltet oder ob Anpassungen notwendig sind, um die Ziele der sozialen Teilhabe und Chancengleichheit tatsächlich zu erreichen. Schließlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass sämtliche staatlichen Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden.
Hinzu kommt, dass das Anschreiben mit der Unterschrift des Bürgermeisters auch als Werbung betrachtet werden kann, weshalb eine Überprüfung hinsichtlich Neutralität und Zweckmäßigkeit notwendig erscheint.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie geeignet ist die Freikarte in den Zielgruppen und wie ist ihre regionale Verteilung?
a. Wie stellt der Senat sicher, dass die Freikarte insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erreicht? Gibt es dazu Evaluationen oder Planungen?
b. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Missbrauch oder Fehlaufladungen der Freikarte zu verhindern?
c. Wie wird ausgeschlossen, dass Eltern die Karte missbräuchlich für eigene Zwecke nutzen?
d. Gibt es Pläne, zukünftig auch Wohnortdaten der Nutzer zu erfassen, um eine bessere Analyse der Nutzung nach Stadtteilen zu ermöglichen?
e. Wie wird sichergestellt, dass 18-jährige Nutzer, deren Geburtstag während des Jahres liegt, die Freikarte nicht missbräuchlich weiterverwenden? Wird die Karte sofort nach dem Geburtstag gesperrt? - Welche finanziellen und langfristige Planungen gibt es?
a. Wie hoch sind die tatsächlichen Nutzungskosten der Freikarte seit Einführung, und wie schätzt der Senat den voraussichtlichen Bedarf im Jahr 2024 im Vergleich zum Ansatz von 19 Millionen Euro ein?
b. Warum wird die Karte nicht bereits anteilig ab Geburt für das jeweils verbleibende laufende Kalenderjahr aufgeladen, anstatt die Aufladung mit dem der Geburt folgenden Jahr vorzunehmen?
c. Welche Planungen bestehen für die Fortführung und mögliche Weiterentwicklung der Freikarte in den Jahren 2025 und 2026? - Wie wirkt die Freikarte, ist sie erforderlich und gibt es Alternativen?
a. Gibt es eine Evaluation zur Wirkung der Freikarte auf die soziale Teilhabe? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
b. Warum wurden keine Alternativen zur Freikarte, wie ein zielgerichtetes Gutscheinsystem oder eine Förderung von Vereinsmitgliedschaften, in Betracht gezogen?
c. Plant der Senat, das Projekt zukünftig zu modifizieren, um eine effizientere Mittelverwendung und gezieltere Förderung zu gewährleisten?
d. Wie unterscheidet sich die Freikarte vom baden-württembergischen Familienpass mitsamt der dazu gehörigen Gutscheinkarte?
e. Sind dem Senat andere Länder oder Kommunen bekannt in denen es der mit Freikarte vergleichbare Projekte gibt und wenn ja, wie unterscheiden sich diese von der Freikarte? - Ist die Bremer Freikarte in Funktion, Ausgestaltung und Übermittlungsverfahren angemessen?
a. Weshalb wird die Freikarte allen Kindern mit einem Begleitschreiben übermittelt, das die persönliche Unterschrift des Bürgermeisters Andreas Bovenschulte trägt? Welche Zielsetzung verfolgt der Senat mit dieser Vorgehensweise?
b. Welche administrativen und technischen Kosten entstehen durch die jährliche Verwaltung und Kontrolle der Freikarte (z. B. durch Software, Personal, App-Entwicklung)?
c. Wurden externe Dienstleister für die Umsetzung der Freikarte beauftragt, und wenn ja, zu welchen Konditionen?
d. Warum wurde entschieden, die Freikarte direkt in der Senatskanzlei zu verankern? Welche Vorteile sieht der Senat in dieser Entscheidung?