Ist das Labor für Pharmakologie und Toxikologie am Klinikum Bremen-Mitte noch zu retten?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Angesichts der angekündigten Schließung des Labors für Pharmakologie und Toxikologie am Klinikum Bremen-Mitte, das insbesondere für Sozial- und Jugendämter sowie für Polizei und Staatsanwaltschaft analytische Nachweise von Drogen, Arzneimitteln und anderen Fremdstoffen durchführt, hat die FDP-Fraktion zur Klärung von Hintergründen und offenen Fragen im Januar 2025 um einen Bericht in der Deputation für Gesundheit gebeten.
Dieser erwies sich jedoch als nicht geeignet, um die Gründe für das geplante Aus zu Ende Februar 2025 nachvollziehen zu können. Vielmehr wurden weitere Fragen offenkundig, so bspw. zur seitens der Gesundheit Nord vorgelegten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Labors, aber vor allem zur entstehenden Versorgungslücke. Da nach derzeitigem Stand keine nahtlose Übernahme der Probenentnahmen durch einen alternativen Anbieter gelingen wird. Somit gebe es dann weder für Polizei und Staatsanwaltschaft noch für Sozial- und Jugendämter eine ortsnahe Alternative zur Durchführung der notwendigen Analysen und Gutachten. Unklar ist allerdings nicht nur, wo Probenentnahmen und Analytik zukünftig vollumfänglich durchgeführt werden können, sondern auch, zu welchen Konditionen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wann wurde das Aus des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie am Klinikum Bremen-Mitte beschlossen und Gesundheits- und Sozialressort informiert?
  2. Welcher Austausch fand dazu mit der Institutsleitung statt und wann wurden die Beschäftigten über die geplante Schließung in Kenntnis gesetzt?
  3. Wann wurden die (Haupt-) Auftraggeber des Instituts über die geplante Schließung informiert und wie wird mit bestehenden Verträgen bzw. Vereinbarungen verfahren?
  4. Welche Kenntnis hat der Senat, wo und zu welchen Konditionen die Bremer Sozial- und Jugendämter, die Polizei und Staatsanwalt Bremen sowie das Gesundheitsamt zukünftig analytische Nachweise und Gutachten erbringen lassen und welche Unterstützung erhalten die Ämter bei der Suche nach einer Nachfolgelösung?
  5. Wie wird sichergestellt, dass die Übertragung der Labordienstleistungen auf einen alternativen Anbieter nicht mit Kostensteigerungen und Qualitätsverlusten einhergeht und auch der Service – bspw. bei Beratung und Terminkoordination – bestehen bleibt?
  6. Inwiefern sind Faktoren wie Lage und Erreichbarkeit des Alternativlabors oder die Möglichkeit der Einbestellungen am Wochenende Bestandteil der Verhandlungen?
  7. Welche Herausforderung und Risiken birgt das bis Ende Mai 2025 geteilte Verfahren, wonach nur noch die Probenentnahme im Labor am Klinikum Bremen-Mitte erfolgt?
  8. Wie sollen rechtssichere Probenentnahmen nach vollständiger Schließung des Labors ab Juni 2025 sichergestellt werden?
  9. Mit welcher Kostensteigerung sowie Mehraufwand für die Beschäftigten in den Ressorts ist in der Übergangsphase zu rechnen?
  10. Aus welchen Gründen führt die Gesundheit Nord das Labor nicht bis zur vollumfänglichen Übernahme der Leistungen durch einen alternativen Anbieter weiter?
  11. Wie haben sich die Preise der Dienstleistungen des Instituts für Analysen und Gutachten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt und wie stellen sie sich im Vergleich zu anderen Instituten – bspw. in Münster, Hannover, Hamburg und Berlin – dar?
  12. Aus welchen Gründen konnte das Institut nach Kenntnis des Senats in den vergangenen Jahren nicht mehr kostendeckend betrieben werden?
    a. Inwiefern sind Institut und Labor gleichermaßen von der defizitären Lage betroffen?
    b. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit wurden infolgedessen ergriffen?
  13. Wie haben sich die Umsätze des Labors in den vergangenen fünf Jahren inkl. interner Umsätze der Gesundheit Nord entwickelt? (Bitte abteilungsbezogen ausweisen.)
  14. Inwiefern sind Institut und Labor im Restrukturierungsprozess der Gesundheit Nord eingeplant und stünden weiterhin Räumlichkeiten zur Verfügung?
  15. Wie bewerten Senat und Gesundheit Nord die seitens der Belegschaft geäußerte Kritik, die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beinhalte zur Steigerung des jährlichen Defizits des Labors nicht adäquate Aufwendungen?
  16. Wie bewertet der Senat, insbes. unter Berücksichtigung der Verdreifachung des Labor-umsatzes mit den Bremer Sozial- und Jugendämtern in den vergangenen fünf Jahren – die Auswirkungen der Schließung auf Soziales, aber auch Inneres und Justiz sowie das Gesundheitsamt Bremen und die Notwendigkeit des Erhalts etablierter Strukturen?
  17. Inwiefern ist es zutreffend, dass die Akkreditierung des Labors bis Mitte 2026 besteht und trotz des Austritts der Institutsleitung die Sachkompetenz zum Fortbestand des Labors weiterhin vorhanden ist?
  18. Inwiefern sieht der Senat Potential für den Weiterbetrieb des pharmakologisch toxikologischen Labors, bspw. durch die Übernahme weiterer toxikologischer Untersuchungen?
  19. Was passiert mit den aktuell durch das Labor vorgehaltenen Fallakten und eingelagerten Proben; wie werden zukünftig Aufbewahrungsfristen und die sachgerechte Lagerung, auch für evtl. notwendige Nachuntersuchungen, sichergestellt?
  20. Wie werden zukünftig die von den Mitarbeitenden des Instituts durchgeführten Fortbildungen sichergestellt?
  21. In welchen Bereichen wird die Belegschaft des Instituts weiter beschäftigt?
  22. Welche Auswirkungen hat die Schließung des Instituts auf die Lehrveranstaltungen zur Pharmakologie der PJ-Studierenden?