Grundsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Chance für mehr Gerechtigkeit bei der Grundsteuer

Lencke Steiner: Reform der Grundsteuer unbürokratisch und aufwandsneutral umsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dies kommentiert die Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Lencke Steiner, wie folgt:

„Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neugeregelt werden. Jetzt ist der Bund in der Verantwortung eine unbürokratische, verfassungsfeste sowie aufwandsneutrale Regelung zu finden und schnell umzusetzen. Da die verfassungsrechtliche Problematik der Einheitsbewertung seit langem bekannt war, grenzt es an Arbeitsverweigerung der letzten Großen Koalition, dass bisher kein entsprechender Entwurf vorgelegt wurde. Ich hoffe die neu aufgelegte Große Koalition arbeitet schneller als ihre Vorgängerin. Für uns ist das Urteil eine Chance, mehr Gerechtigkeit bei der Grundsteuer zu schaffen.

Für Eigentümer und Mieter in Bremen kann es je nach Ausgestaltung der neuen Grundlage teuer werden. Wir fordern den Senat auf, bei der Beratung im Bundesrat darauf zu drängen, dass die Neubewertung für die Bremer Bürgerinnen und Bürger aufwandsneutral ausgestaltet wird. Im Zweifel sind die Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven über den Gestaltungsspielraum der Stadtgemeinden bei der Höhe des Hebesatzes zu entlasten.

Das vom Bundesrat und dem rot-grünen Senat bevorzugte Kostenwertmodell eignet sich dagegen überhaupt nicht. Es wäre insbesondere für die Einwohner in Großstädten, in denen bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Wir sprechen uns stattdessen dafür aus, dass die Grundsteuer nach der Größe des Grundstücks und der Nutzfläche bemessen wird.“