Glücksspielstaatsvertrag im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes demokratisieren
Antrag der Fraktion der FDP.
Neben dem hessischen Verwaltungsgerichtshof hält auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs das Verfahren zur Vergabe der Sportwettkonzessionen gemäß des Glücksspielstaatsvertrags für verfassungswidrig. Grund hierfür sind die fehlende demokratische Legitimation des Vergabeverfahrens sowie die Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit durch das Konzessionsvergabeverfahren. Gleichzeitig ist eine quantitative Begrenzung der Sportwettkonzessionen auf maximal 20 nicht mit europäischem Recht vereinbar. Damit ist der Glücksspielstaatsvertrag in seiner bisherigen Fassung nichtig.
Im Zuge der nun gebotenen Neufassung müssen als Ziele der Glücksspielregulierung primär die Vermeidung der Glücksspielsucht und Suchtbekämpfung, die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes, der Schutz vor Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenzialen sowie die Vorbeugung vor Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs festgelegt werden. Hierzu bedarf es eines schlüssigen Konzepts, das auch den Online-Glücksspielmarkt einbezieht. Ziel muss hier eine Legalisierung sein, um die Anbieter von Online-Glücksspiel auf Server in deutschem Hoheitsgebiet zu holen. Nur so kann auch auf diesem Markt der Jugend- und Spielerschutz aktiv durchgesetzt werden.
Damit die gesetzlichen Schutzmechanismen auch im Bereich der Online-Spiele greifen, muss das Verbot von Online-Casinos und Online-Poker zwingend aufgehoben werden. Mit dem bestehenden Verbot wird die Nachfrage nach diesen Angeboten auf den Schwarzmarkt oder ins europäische Ausland gedrängt und eine wirksame Kontrolle und Suchtprävention unterbunden. Nur mit einer Legalisierung des Online-Angebots lassen sich Schutz und Prävention von Spielern effektiv durchsetzen. Neben den Aspekten des Jugendschutzes und der Suchtprävention entgehen der öffentlichen Hand darüber hinaus erhebliche Einnahmen. Im Jahr 2014 hätten sich diese bundesweit auf ca. 230 Mio. € belaufen. Gleichzeitig müssen auch die bereits im Glücksspielstaatsvertrag für Online-Angebote zur Anwendung kommenden Vorschriften dringend angepasst werden. Die bisher festgelegte Internet-Höchsteinsatzgrenze ist zur Prävention von Spielsucht und zur Eindämmung der damit einhergehenden Gefahren für Betroffene nicht geeignet. Statt dieser ist die Einführung einer Verlustgrenze im Rahmen der Suchtprävention und des Schutzes von Betroffenen effektiver.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, sich für eine Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags aktiv einzusetzen, insbesondere
- sich im Sinne eines umfassenden Jugendschutzes und der Suchtprävention für die Legalisierung von Online-Casinos und Online-Poker in Deutschland einzusetzen, statt diesen Markt auf ausländische Server zu drängen;
- sich statt des im bisherigen Glücksspielstaatsvertrag festgesetzten Höchsteinsatzes von 1000€ für die verbindliche Festsetzung einer Verlustgrenze einzusetzen;
- sich für die Aufhebung der europarechtswidrigen quantitativen Limitierung auf höchstens 20 Sportwettkonzessionen einzusetzen;
- sich für die Schaffung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts der Länder einzusetzen, die für die bundesweite Erteilung von Interneterlaubnissen, die Aufsicht und Untersagung unerlaubten Glücksspiels und der Werbung für dieses im Internet zuständig ist;
- sich zur Steigerung der Effizienz für einen länderübergreifenden Anschluss der Spielhallen an bundesweite zentrale Sperrdatei einzusetzen;
- sich dafür einzusetzen, dass in einer Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages aus praktischen Gründen im Hinblick auf die Abfragepflicht auch bei Online-Spielen zwischen Glücksspielen mit hohem und geringem Gefährdungspotential unterschieden wird.
Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP