GKV-Spargesetz bedroht Kliniken: FDP fordert rot-grün-roten Strategiewechsel für Bremer Krankenhäuser
Ole Humpich: „Die Akteure in der Gesundheitsversorgung brauchen jetzt Planungssicherheit. Aber einfach immer neue Millionen in bestehende Strukturen zu pumpen, löst die Probleme nicht.“
Bremen, 25. September 2026. Zentrale Vertreter der städtischen Gesundheitsversorgung wie die Strahlentherapie Nord und die Bremer Krankenhausgesellschaft warnen vor Personalabbau, Versorgungsengpässen und möglichen Klinikschließungen ab 2027. Hintergrund ist vor allem das im Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz des Bundes, dass die Kliniken im Land Bremen bis 2030 mit mindestens 263 Millionen Euro zusätzlich belasten könnte.
Dazu erklärt der Sprecher für Gesundheit der FDP-Fraktion Bremen, Ole Humpich:
„Das GKV-Spargesetz des Bundes stellt die städtische Gesundheitsversorgung vor enorme zusätzliche Belastungen. Die Warnungen vor Personalabbau, Versorgungsengpässen und möglichen Klinikschließungen müssen unbedingt ernst genommen werden. Dass die Krankenhausgesellschaft nach eigenen Angaben bereits seit April mehrfach auf die drohenden Folgen hingewiesen hat und bisher keine echte Antwort erhalten hat, ist inakzeptabel. Ärzte und Kliniken brauchen jetzt Planungssicherheit. Gleichzeitig darf die Antwort nicht darin bestehen, dauerhaft Defizite aus dem Landeshaushalt auszugleichen und offenbar dysfunktionale Strukturen einfach beizubehalten.“
Humpich weiter:
„Wir brauchen jetzt beides: verlässliche Finanzierung und echte Strukturreformen. Wenn sich medizinische Versorgung zunehmend vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert, müssen Fördermittel auch den Umbau zu ambulanten Angeboten unterstützen. Gleichzeitig muss der Senat transparent darlegen, nach welchen Kriterien die Mittel des Transformationsfonds vergeben werden. Kommunale, freigemeinnützige und private Krankenhäuser dürfen dabei nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Bremen braucht verlässliche Investitionen, faire Förderbedingungen und ein regionales Versorgungskonzept, das festlegt, welche medizinischen Angebote künftig wo benötigt werden.“
Dazu unser aktueller Antrag: https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2026-09-15_Drs-21-2001_1a336.pdf