Gesundheitsvorsorge bei Kindern: Wie steht es um die Teilnahme an U-Untersuchungen im Land Bremen?

Große Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Insbesondere in den ersten Lebensjahren machen Kinder enorme Entwicklungsschritte. Um Auffälligkeiten oder Verzögerungen bei der Entwicklung frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können, sind die so genannten U-Untersuchungen wichtige Bausteine.

Diese Vorsorge ist schon bei den Kleinsten wichtig und eine Chance, mit den Sorgeberechtigten in Kontakt zu kommen und sie über die Relevanz der Früherkennung zu informieren. So wird bspw. ab den Vorsorgeuntersuchungen U7a der Fokus auf eine altersgerechte Sprachentwicklung gelegt, um möglichen Fehlentwicklungen oder Beeinträchtigungen noch vor dem Schuleintritt durch gezielte Förderungen entgegenzuwirken.

Demgegenüber hat die PRIMO-Sprachtestung für Nicht-Kita-Kinder zum Kindergartenjahr 2024/25 in Bremen und Bremerhaven nicht nur erhebliche Sprachdefizite und Förderbedarfe, sondern auch Probleme bei der Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten offenbart.

Eine gute Möglichkeit, Sorgeberechtigte niedrigschwellig und zugleich adressatengerecht anzusprechen, sind die festgelegten Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms. Zudem besteht auch ein Anspruch für Versicherte auf die Untersuchungen U1-9. Allerdings zeichnet sich für Bremerhaven ein ernstzunehmendes Problem bei der kinderärztlichen Versorgung ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Sorgeberechtigte wurden im Land Bremen in den vergangenen fünf Jahren durch die „Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung“ auf die Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 hingewiesen?
  2. Wie viele Kinder haben in den vergangenen fünf Jahren an den Untersuchungen U4 bis U9 teilgenommen?
    a. Wie viele Untersuchungen fanden bei Kinderärzten statt und wie viele bei Allgemeinärzten?
    b. Wie viele Untersuchungen fanden im Gesundheitsamt statt?
    c. In wie vielen Fällen wurde kein Termin zur Früherkennungsuntersuchung vereinbart bzw. fehlte die Rückmeldung?
    d. In wie vielen Fällen wurde vom Angebot des Aufsuchens im häuslichen Bereich Gebrauch gemacht?
    e. In wie vielen Fällen konnte keine Klärung erfolgen und wie war das weitere Verfahren in diesen Fällen?
  3. Wie viele Kinderärzte praktizieren derzeit im Land Bremen und wie viele müssten es gemäß Bedarfsplanung sein?
  4. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Kinderärzte in den beiden Städten in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt?
  5. Wie bewertet der Senat die kinderärztliche Versorgungsituation in den Stadtgebieten jeweils?
  6. Mit welchem Ergebnis wurden mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und dem Magistrat Bremerhaven Gespräche für eine Verbesserung der kinderärztlichen Versorgungsituation im Stadtgebiet Bremerhaven geführt, insbesondere zur Kompensation der jüngsten Praxisschließungen?
  7. Welche Stellen sind im Gesundheitsamt Bremerhaven aktuell nicht besetzt und wie bewertet der Senat die Personalsituation insgesamt und mit Blick auf die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen?
  8. Seit wann leistet das Gesundheitsamt Bremen Amtshilfe im Gesundheitsamt Bremerhaven?
    a. In welchem zeitlichen und personellen Umfang erfolgt die Amtshilfe?
    b. Welche konkreten Aufgaben werden im Rahmen der Amtshilfe übernommen?
    c. Wie lange wird die Amtshilfe voraussichtlich dauern?
    d. Welche Maßnahmen sind geplant, um dem Personalengpass im Gesundheitsamt Bremerhaven zu begegnen?
  9. Wie ist die Personalsituation der „Einladenden Stelle Früherkennung und Frühberatung“, gibt es Vakanzen und inwiefern erachtet der Senat die Personalsituation als ausreichend?
  10. Zu welchen Einschränkungen ist es in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Personalengpässen bei den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 gekommen?
  11. Inwiefern findet eine ressortübergreifende Verzahnung von U-Untersuchungen und Sprachstandsfeststellungen statt bzw. welche Möglichkeiten zum Ausbau sieht der Senat?
  12. Inwiefern findet zur Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigten und Erhöhung der Inanspruchnahme von U-Untersuchungen ein Austausch mit den Krankenkassen statt?
  13. Zu welchen Einschränkungen ist es im schulärztlichen Dienst der Gesundheitsämter in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Personalengpässen gekommen und welche Verzahnung besteht zwischen Schuleingangsuntersuchungen und U-Untersuchungen?
  14. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen ärztliche Leistungen an nichtärztliches Personal zu delegieren, und bei welchen Aufgaben wäre dies auch Sicht des Senats möglich?