Frauen in Unternehmen mit Bremer Beteiligung: Wer ist der Chef?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Erklärtes Ziel des Senats ist es, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern. Dementsprechend steht nicht nur der öffentliche Dienst des Landes in der Verantwortung, eine Vorbildfunktion einzunehmen und Gleichstellungsziele aktiv umzusetzen, sondern auch die bremischen Beteiligungsgesellschaften. Eine im Juli 2025 veröffentlichte Untersuchung der Zeppelin Universität Friedrichshafen zu Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen zeigt allerdings, dass öffentliche Unternehmen in Bremen ihre Führungspositionen im vergangenen Jahr fast ausschließlich mit Männern besetzt haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie hoch ist derzeit der Anteil von Frauen in Geschäftsführungen, Vorständen und Aufsichtsräten der bremischen Beteiligungsgesellschaften (einschließlich Stadtgemeinden)?
a. Wie hat sich der Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
b. Wie hoch ist der Anteil der Frauen in Teilzeit und wie hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
(Bitte jeweils jährlich aufgeschlüsselt nach Gesellschaft und Funktionsebene und im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigung angeben.) - Wo existieren Unterschiede in der Vergütungshöhe und Tantiemen-Regelung zwischen Frauen und Männern oder besteht vollumfängliche Vergütungsgleichheit?
- Wie hat sich der Anteil von Frauen in Geschäftsführungen, Vorständen und Aufsichtsräten in bremischen Beteiligungsgesellschaften im Vergleich zu anderen Stadtstaaten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
- In welchen Beteiligungsgesellschaften werden die Senatsregelungen zur Gleichstellung von Mann und Frau nicht vollumfänglich erfüllt und aus welchen Gründen?
- Wie wird die Analyse und Fortschreibung von Frauenförderplänen sichergestellt bzw. für welche Beteiligungsgesellschaften entfällt die Erstellung eines solchen Plans?
- Welche Unterstützungsmaßnahmen und Programme zur gezielten Führungskräfteentwicklung von Frauen bietet der Senat?
a. Wie werden die Programme und Maßnahmen in Anspruch genommen?
b. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden sie bereits evaluiert? - Wie wird die Entwicklung der Geschlechterverteilung in bremischen Beteiligungsgesellschaften dokumentiert – außer durch den Beteiligungsbericht des Senators für Finanzen – und evaluiert?
- Welche Zielvereinbarungen oder Gleichstellungstrategien bestehen im Hinblick auf den Anteil von Frauen in bremischen Beteiligungsgesellschaften?
- Welche Beteiligungsgesellschaften setzen eigene Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen um und um welche handelt es sich?
- Wie bewertet der Senat die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der „Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen“ (FIT) Studie und die Entwicklung der Bremer Position im Ländervergleich?
- Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Beteiligungsgesellschaften bei der Erhöhung des Frauenanteils zu unterstützen, welche Maßnahmen sind geplant?