Fortbildungen statt wirkungsloser Verbote – Handlungsfähigkeit der Polizei im Umgang mit Auto-Posern stärken!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Vor dem Hintergrund neu entstehender und vielfältiger Kriminalitätsfelder unterliegt der Berufsalltag der Polizei einem ständigen Wandel. Wie auch in anderen Städten, fallen in Bremen vermehrt sogenannte Auto-Poser auf, die mit leistungsstarken und mitunter unzulässig getunten Autos wiederholend Runden durch Bremen drehen. Das Ziel der Auto-Poser ist es, Aufmerksamkeit für ihr Fahrzeug zu gewinnen. Wo das Fahrverhalten unangemessen und aggressiv wird, stellt dies nicht nur eine Lärmbelästigung, sondern auch eine Gefahrenquelle dar.

Immer mehr Städte, wie etwa Mannheim, Hamburg und Oldenburg reagieren mit verschiedenen Maßnahmen, um dem Phänomen etwas entgegensetzen zu können. So wurden und werden in diesen Städten etwa eigene Kontrollgruppen bei der Polizei eingerichtet oder Beamte im Streifendienst technisch geschult und mit Messgeräten ausgestattet. In Rheinland-Pfalz ist das Thema Auto-Tuning bereits Teil der polizeilichen Ausbildung. So bietet zum Beispiel die Hochschule der Polizei am Hahner Flughafen pro Jahr mehrere entsprechende Fortbildungen für die Polizistinnen und Polizisten an.

Auch die Handlungsfähigkeit der Bremer Polizei kann verstärkt werden. Das geplante Durchfahrtsverbot am Sielwall gehört allerdings nicht dazu. Dies ist ein Ausdruck mangelnder Handlungsoptionen der Polizistinnen und Polizisten. Auto-Poser-Hot-Spots können wenige Straßen weiter ebenso entstehen und erneut Lärmbelästigungen und potenziell gefährdendes Fahrverhalten hervorrufen. Es käme lediglich zu einem Verdrängungseffekt.

Statt der Verhängung neuer Durchfahrtsverbote, müssten bestehende Vorschriften lediglich konsequent durchgesetzt werden. Hierzu genügt es nicht nur einige wenige Polizeibeamte zu „Spezialisten“ aus- bzw. weiterzubilden. Diese können nur an wenigen Orten und -zeiten präsent sein. Die Polizei muss in die Lage versetzt werden, ihren Beamtinnen und Beamten entsprechende Schulungen regelmäßig wiederkehrend anzubieten, sie praxisorientiert zu gestalten und die Inhalte an die Studierenden der HfÖV zu vermitteln. Dadurch werden zukünftige Polizistinnen und Polizisten in die Lage versetzt in diesem Phänomenbereich erfolgreich zu arbeiten. So ist eine konsequente und flächendeckende Durchsetzung bestehender Vorschriften möglich.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf:

  1. nachhaltige Strukturen für regelmäßige technische und rechtliche Schulungs- und Fortbildungsangebote bei der Bremer Polizei einzurichten,
  2. bei allen Beamtinnen und Beamten das entsprechende Fortbildungsangebot regelmäßig zu bewerben,
  3. die notwendige technische Ausstattung (Messgeräte, ggf. Fahrzeuge mit Videomessung, etc.) in auskömmlicher Menge bereitzustellen (das heißt mindestens für alle Einsatzdienststandorte),
  4. entsprechende Mittel einzuplanen und zur Verfügung zu stellen und
  5. der städtischen Deputation für Inneres binnen vier Monaten nach Beschlussfassung über den Umsetzungsstand zu berichten.