FDP lehnt neues Infektionsschutzgesetz ab!

Lencke Wischhusen: Bremer Senat muss im Bundesrat Einspruch erheben.

Der Bundestag hat heute das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen, welches unmittelbare Auswirkungen auch auf die Freie Hansestadt Bremen hat. Die Vorsitzende der FDP-Fraktion Bremen, Lencke Wischhusen, erklärt dazu:

„Das neue Infektionsschutzgesetz nimmt uns Handlungsspielraum in Bremen und Bremerhaven. Es setzt auf falsche Maßnahmen und verkennt die regionalen Gegebenheiten.

Aus unserer Sicht gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken. Die Ausgangssperre ist trotz anhaltender Kritik weiterhin Bestandteil des Gesetzes. Sie ist kein geeignetes Mittel, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Politik setzt damit auf das Prinzip Hoffnung. Auf diesem Prinzip dürfen aber keine Grundrechte eingeschränkt werden. Völlig unverständlich ist für uns Freie Demokraten auch, warum der Inzidenzwert als alleiniges Kriterium herangezogen wird. Dabei hat die Bundesregierung bereits eingestanden, dass der Inzidenzwert nicht dafür geeignet ist, den realen Schweregrad einer Pandemie abzubilden. Deshalb wäre es wichtig gewesen, den Inzidenzwert, um einen dynamischen Faktor zu ergänzen. Zur Aufhebung der Eingriffe in die Grundrechte von geimpften und getesteten Personen findet sich ebenfalls nichts im neuen Infektionsschutzgesetz.

 Für Bremen bedeutet die Reform des Infektionsschutzgesetzes übrigens, dass die Schulen im Land geschlossen werden. Dafür sorgt der willkürliche Inzidenzwert von 165. Dieser ist nicht wissenschaftlich begründet. Hier scheint es einen Kuhhandel innerhalb der Großen Koalition gegeben zu haben.

 Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir den Senat auf, im Bundesrat Einspruch zu erheben und für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen. Dieses Gesetz darf keine Rechtskraft erlangen. Wir begrüßen es daher sehr, dass Bundestagsabgeordnete der FDP gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eine Verfassungsbeschwerde einreichen werden.“