FDP-Antrag: Bürgergeld-Kosten nicht auf Versicherte abwälzen

Ole Humpich: „Der Bund darf die Kosten für Bürgergeldempfänger nicht länger auf die Beitragszahler abwälzen. Wer Sozialleistungen beschließt, muss sie auch ausreichend finanzieren.“

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt. Die FDP-Fraktion Bremen hat einen Dringlichkeitsantrag in die Bremische Bürgerschaft eingereicht und fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative für eine kostendeckende Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldempfängern auf den Weg zu bringen.

Dazu Ole Humpich, stv. Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Bremen:

„Das sogenannte GKV-„Spargesetz“ ist eine Mogelpackung. Es stabilisiert die gesetzliche Krankenversicherung nicht, sondern verschiebt lediglich Kosten und Verantwortung. Dem Gesetzentwurf fehlen effektive Antworten auf die Finanzierungsprobleme unseres Gesundheitssystems. Wer am Ende die Zeche zahlt, sind die Versicherten, die Patienten und die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Das kann nicht die Lösung sein.“

Humpich weiter:

„Ärzte und Kliniken warnen bereits vor Leistungseinschränkungen. Gleichzeitig wird das Gesundheitswesen immer stärker durch bürokratische Vorgaben belastet, während ihnen die finanzielle Grundlage entzogen wird. Ein zentraler Fehler bleibt bestehen: Statt seinen Anteil zu zahlen, schiebt der Bund die Kosten auf Krankenkassen, Arbeitgeber und Beitragszahler ab. Die Absicherung von Bürgergeldempfängern muss aus unserer Sicht kostendeckend aus Steuermitteln finanziert werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, um die gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren und weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.“

Den kompletten Antrag der FDP-Fraktion Bremen „Für eine kostendeckende Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehern“ finden Sie hier: https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2026-06-11_Drs-21-1839_5d78d.pdf