Familien in Ausnahmesituationen – Wie verlässlich ist die Notbetreuung von der Kita bis zur 6. Klasse?
Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Betreuungsausfälle im Kita- und Krippenbereich stellen in Bremen leider keine Seltenheit dar. Besonders in der Herbst- und Winterzeit treten regelmäßig erhöhte Krankheitswellen auf, die auch das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen betreffen. Die Senatsantwort auf eine große Anfrage der FDP-Fraktion verdeutlicht u.a., dass die Ausfallrate beim städtischen Träger Kita Bremen, dem mit 90 Einrichtungen größten Anbieter von Betreuungsplätzen, besonders hoch ist: Im Jahr 2023 fiel jeder Arbeitnehmer des Trägers durchschnittlich 48,4 Tage aus. Auch in den Vorjahren lag der Krankenstand deutlich über dem Durchschnitt anderer Berufsgruppen.
In der Folge kommt es nicht selten zu eingeschränkten Öffnungszeiten, Teilschließungen oder vollständigen Schließungen von Kitas, da die Betreuung nicht im vorgesehenen Umfang gewährleistet werden kann.
Diese Situation führt dazu, dass Familien verstärkt auf Notbetreuungsangebote angewiesen sind oder kurzfristig alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren müssen. Für Eltern bedeutet dies häufig eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kurzfristige Betreuungsausfälle erfordern spontane organisatorische Anpassungen und können zu beruflichen Einschränkungen führen. Besonders betroffen sind Familien ohne unterstützende Netzwerke sowie Alleinerziehende, die keine Angehörigen vor Ort haben, die im Bedarfsfall einspringen können.
Vor diesem Hintergrund kommt der Notbetreuung eine zentrale kompensatorische Funktion zu: Sie federt Betreuungsausfälle ab, stellt sicher, dass Kinder auch in Ausnahmesituationen verlässlich betreut werden können und trägt dazu bei, dass Familien handlungsfähig bleiben.
Ergänzend zu den Betreuungsausfällen im frühkindlichen Bereich kommt es auch im schulischen Kontext, insbesondere in Grundschulen sowie in den Jahrgangsstufen 5 und 6, regelmäßig zu Unterrichtsausfällen oder eingeschränkten Betreuungsangeboten, etwa infolge von Personalmangel oder Krankheitswellen. Auch in diesen Fällen sind Familien kurzfristig auf verlässliche Notbetreuungsangebote angewiesen, um Erwerbstätigkeit und familiäre Verantwortung miteinander vereinbaren zu können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Betreuungsausfälle in der Kindertagesbetreuung:
- Wie viele Tage fiel die Betreuung in Tagesbetreuungseinrichtungen in den vergangenen fünf Jahren aus? (Bitte pro Kitajahr angeben, jeweils ausweisen für den Träger Kita-Bremen, freie Träger, Elternvereine, Kitas der Stadt Bremerhaven und Tagespflegepersonen und nach Stadtteilen gliedern).
1.1 Wie viele Tage fiel die Betreuung in Tagesbetreuungseinrichtungen im vergangenen Kitajahr aus? (Bitte für jeden Kalendermonat konkret angeben, jeweils ausweisen für den Träger Kita-Bremen, freie Träger, Elternvereine, Kitas der Stadt Bremerhaven und Tagespflegepersonen und nach Stadtteilen gliedern)
1.2 In welchem Umfang kam es in den vergangenen fünf Kitajahren zu vollständigen Schließungen von Kindertageseinrichtungen bzw. zu Ausfällen einzelner Gruppen?
1.3 Aus welchen konkreten Gründen fiel die Betreuung aus? (Bitte den jeweiligen Grund prozentual für das jeweilige Kitajahr angeben)
Bestehende Angebote der Notbetreuung bei Betreuungsausfällen:
- Welche konkreten Angebote der Notbetreuung stehen in Bremen und Bremerhaven für den Fall, dass reguläre Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen kurzfristig oder temporär ausfallen, zur Verfügung?
2.1 In welchem zeitlichen Umfang stehen die jeweiligen Angebote zur Verfügung?
2.2 Wie viele Kinder können (z.B. bei Schließung einer Kita aufgrund von Krankheit) derzeit mit Hilfe der bestehenden Notbetreuungsangebote betreut werden? (Bitte jeweils pro Angebot der Notbetreuung angeben.) - Nach welchen Kriterien erfolgt der Zugang zu den jeweiligen Angeboten der Notbetreuung (z.B. Anspruchsvoraussetzungen, Priorisierung bestimmter Zielgruppen)?
- Inwiefern und in welchem Umfang entstehen Sorgeberechtigten zusätzliche Kosten durch die Inanspruchnahme von Notbetreuungsangeboten?
Inanspruchnahme, Bedarf und Wirksamkeit der Notbetreuung:
- Wie hoch war die Inanspruchnahme der Notbetreuungsangebote in den vergangenen fünf Jahren im Land Bremen? (Bitte pro Kitajahr angeben, jeweils die absolute Zahl der Kinder und Stunden/Tage der Betreuung angeben und jeweils ausweisen für den Träger Kita-Bremen, freie Träger, Elternvereine, Kitas der Stadt Bremerhaven und Tagespflegepersonen.)
- Wie hoch war der Bedarf nach Angeboten der Notbetreuung und wie viel Prozent des Bedarfs konnte durch diese abgedeckt werden? (Bitte für die vergangenen fünf Kitajahre angeben)
- Inwiefern konnte, trotz bestehenden Bedarfs und bestehender Notbetreuungsangeboten, in den vergangenen fünf keine Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden, und aus welchen Gründen kam es jeweils zu solchen Versorgungslücken? (Bitte konkret für jedes Kitajahr angeben).
- Welchen durchschnittlichen zeitlichen Umfang umfasste das Betreuungsangebot jeweils für Alleinerziehende, berufstätige Eltern, Kinder in beengten Wohnverhältnissen (Index-Lagen), für Kinder im Schutzkonzept nach §8a SGB VIII, Kinder, die aus Familien stammen, die Hilfe zur Erziehung nach §27 ff SGB VIII erhalten und für Kinder mit anerkanntem Förderbedarf in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte pro Kitajahr angeben und aufteilen nach den genannten Trägertypen.)
- Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur Inanspruchnahme, Auslastung und Wirksamkeit der bestehenden Notbetreuungsstrukturen vor?
- Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis des Senats zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven sowie innerhalb der jeweiligen Stadtteile bzw. Sozialräume in der Verfügbarkeit und Ausgestaltung der Notbetreuung?
Falls Unterschiede bestehen:
10.1 Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diese Unterschiede zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven sowie innerhalb der jeweiligen Stadtteile bzw. Sozialräume bestmöglich auszugleichen?
10.2 Nach welchen Kriterien priorisiert SKB den Ausgleich regionaler oder sozialräumlicher Unterschiede innerhalb des Landes Bremen in der Verfügbarkeit und Ausgestaltung der Notbetreuung? - Inwiefern sieht die Bildungsbehörde in Bremen und Bremerhaven strukturelle Grenzen der derzeitigen Notbetreuungsangebote?
Falls strukturelle Grenzen vorhanden sind:
11.1 Um welche handelt es sich konkret?
11.2 Welche rechtlichen oder organisatorischen Anpassungen wären erforderlich, um eine Verbesserung zu erzielen?
Personalausstattung und Qualitätssicherung der Notbetreuung:
- Welche Personalschlüssel gelten für die Notbetreuung und inwiefern weichen diese von den regulären Personalschlüsseln ab?
- In welchem Umfang kommen derzeit für die bestehenden Angebote der Notbetreuung pädagogische Fachkräfte oder andere qualifizierte Personen zum Einsatz und um welche Berufsgruppen handelt es sich konkret? (Bitte für jedes Angebot der Notbetreuung konkret angeben.)
- Wie wird die Qualität der Kita-Notbetreuung fachlich begleitet, dokumentiert und überprüft?
Perspektiven zur Weiterentwicklung der Notbetreuung:
- Welche personellen, organisatorischen oder strukturellen Maßnahmen plant der Senat für Bremen und Bremerhaven, um die Verfügbarkeit, Qualität und Verlässlichkeit der Notbetreuungsangebote bei zukünftigen Betreuungsausfällen nachhaltig zu verbessern?
- Welche Daten zur Notbetreuung werden im Land Bremen, getrennt nach Bremen und Bremerhaven, systematisch erhoben (z.B. Ausfalltage, Bedarfsmeldungen, Ablehnungen, tatsächliche Inanspruchnahme)?
16.1 In welcher Form werden diese ausgewertet?
16.2 Inwiefern fließen Erkenntnisse aus der Datenauswertung zur Notbetreuung in die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und Personalsteuerung in der Kindertagesbetreuung ein?
Notbetreuung für Grundschulkinder sowie Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6:
- Welche Regelungen und Angebote bestehen im Land Bremen für die Notbetreuung von Kindern im Grundschulalter sowie von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6, wenn reguläre schulische oder außerunterrichtliche Betreuungsangebote kurzfristig oder temporär ausfallen?
- Nach welchen Kriterien erfolgt der Zugang zur Notbetreuung für Grundschulkinder sowie für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 (z. B. Erwerbstätigkeit der Sorgeberechtigten, besondere familiäre Belastungslagen)?
- Wie viele Unterrichtsstunden fielen in den vergangenen fünf Jahren an öffentlichen Schulen im Land Bremen in den Grundschulen sowie in Jahrgangsstufe 5 und 6 aus? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben)
19.1 Welche Gründe lagen jeweils vor? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben)
19.2 Wie hoch war der Bedarf an Notbetreuung, wenn Unterricht ausfiel? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben)
19.3. In welchem Umfang wurde die angebotene Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben) - In welchem Umfang fand in den vergangenen fünf Jahren an öffentlichen Schulen im Land Bremen in den Grundschulen sowie in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Distanzunterricht statt? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben)
20.1. Wie viele Unterrichtsstunden waren betroffen? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben)
20.2 Wie hoch war der Bedarf an ergänzender Notbetreuung, wenn Distanzunterricht stattfand? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben)
20.2. In welchem Umfang wurde die angebotene Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven angeben) - Welche qualitativen Mindeststandards gelten für die Notbetreuung von Grundschülern sowie von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 (z. B. Betreuungsschlüssel, Qualifikation des eingesetzten Personals)?
- Inwiefern unterscheiden sich diese Standards von den Regelangeboten der Ganztagsbetreuung oder der Jugendhilfe?