Erschwerniszulage für Bremer Verfassungsschützer einführen!
Antrag der Fraktion der FDP.
Mit der Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO) vom 27. August 2019 steht den Beamtinnen und Beamten des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz eine Erschwerniszulage zu. Gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 der Bremischen Erschwerniszulagenverordnung (BremEZulV) wird den Bremer Verfassungsschützern dagegen bisher keine Erschwerniszulage gewährt.
Dies ist nicht nachvollziehbar, insbesondere im Hinblick auf die Observationskräfte des Verfassungsschutzes. Diese verrichten ihren Dienst rund um die Uhr, ohne geregelten Dienstplan. Ihre Aufgabe besteht in der Beobachtung. Die Tätigkeit der Observationskräfte des Landesamtes für Verfassungsschutz kann mit der von Kräften des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Polizei verglichen werden. Sie unterscheiden sich allein dadurch, dass die Polizeibeamten bewaffnet sind und sich bei Entdeckung und Angriffen verteidigen können. Aber auch die Observationskräfte gehen letztlich einer gefahrgeneigten Tätigkeit im Wechselschichtdienst nach.
Angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung, sollte sich das Land Bremen am Nachbarland Niedersachsen orientieren und den entsprechenden Beamten ebenfalls die Erschwerniszulagen gewähren.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Bremische Erschwerniszulagenverordnung (BremEZulV) dahingehen zu ändern, dass Beamtinnen und Beamten beim Landesamt für Verfassungsschutz neben der Sicherheitszulage gemäß § 46 Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG) auch die Zulage nach § 3 BremEZulV gewährt wird.