Bremer Kultur-„Netflix“ schaffen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Die Corona-Pandemie hat starke Auswirkungen auf alle Kulturschaffenden in Bremen und Bremerhaven. Das öffentliche Kulturleben wurde und wird durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf ein Minimum heruntergefahren. Um Kultur und kulturelle Einrichtungen krisenfester zu machen und das vielfältige kulturelle Angebot zu erhalten, soll Bremen in Kooperation mit den Bremer Kultureinrichtungen einen Streaming-Dienst aufbauen, in dem Aufführungen und Konzerte archiviert und „on demand“ abgerufen, aber auch Live-Events übertragen werden können. Dadurch wird die Reichweite der Projekte Bremer Kulturschaffenden erhöht, und es erschließen sich neue Zielgruppen für Bremer Kulturbetriebe, und damit auch neue Einnahmequellen für die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden des Landes.
Dieses Bremer „Netflix“ für Kultur-System soll nach dem Berliner Vorbild „Berlin (a)Live“ aufgebaut werden.

Die Plattform „Berlin (a)live“ (https://www.berlinalive.de) ist ein gemeinsames Projekt der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Berliner Agentur 3pc, ist die zentrale Anlaufstelle für alle Berliner Live-Angebote wie Diskussionen, Performances, „DJ-Battles“, Opern sowie Konzerte und Vernissagen im Netz. Hier können Live-Streams aller Plattformen frei zusammengetragen und verlinkt werden. Kulturschaffende erhalten so mehr Aufmerksamkeit für ihre Projekte. Darüber hinaus bietet die Plattform auch die Möglichkeit, über Spenden Künstlerinnen und Künstler, sowie Projekte gezielt zu unterstützen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. in Kooperation mit den Bremer Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden einen nachhaltig angelegten Streaming-Dienst nach dem Vorbild Berlins aufzubauen;
  2. zu prüfen, in wie weit eine Zusammenarbeit mit dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgestaltet werden kann;
  3. Möglichkeiten digitaler Bühnenveranstaltungen, Live-Events, Live-Workshops und deren sinnvolle Verknüpfung mit kultureller Bildung auch für Kinder und Jugendliche zu prüfen;
  4. die Sinnhaftigkeit und den Nutzen einer bundesweiten Bündelung der regionalen Kultur-Angebote innerhalb der Kultusministerkonferenz zu prüfen, und die Thematik insgesamt auf Bundesebene voranzutreiben;
  5. der Deputation für Kultur drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.